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Vornamensänderung |
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Was sind die Vorraussetzungen für die offizielle Namensänderung? Man muß
Was muß ich tun, um die offizielle Namensänderung zu erhalten? Man muß einen Antrag am zuständigen Amtsgericht stellen. Dies ist meistens das übergeordnete Amtsgericht, das seinen Sitz am Sitz des Landgerichtes hat. Ist die Adresse nicht bekannt, kann der Antrag auch beim nächstgelegen Amtsgericht eingereicht werden. In diesem Fall wird der Antrag dann weitergeleitet. Leider dauert die Weiterleitung oft sehr lange, so dass man besser damit fährt, sich vorher zu informieren. Kann ich den neuen Namen bereits VOR der offiziellen Änderung benutzen? Ja, man kann den neuen Namen ab sofort verwenden. Nicht geändert werden dürfen allerdings Ausweise und die Kontoführung (Steuerrecht). Erlaubt ist hier aber eine Zweitkarte mit dem neuen Namen. Auch bereits existierende Verträge dürfen bereits umgeschrieben werden. Hier gibt es aber oft Probleme. Entweder weiß der Gegenüber gar nich, dass er das darf, oder er weigert sich aus unerfindlichen Gründen. Leider hat man kann Anrecht auf den neuen Namen, so dass sie sich zu Recht weigern dürfen. Oft hilft hier gutes Zureden oder die Erklärung der Situation. Bisher hat noch so ziemlich jeder seine Dokumente umschreiben können. sofern er drauf bestanden hat. Bei unwichtigen Dingen ist es sinnvoll, die Änderung erst mit dem offiziellen Bescheid zu beantragen. Man erspart sich evtl. eine Menge Frust. Was kann ich alles ändern lassen? Grundsätzlich kann man alles ändern lassen, auf dem der alte Name steht. Hier ist eine Liste aller Dinge, die uns so spontan eingefallen sind. Für Ergänzungen sind wir jederzeit dankbar, da man gerade die selten benutzten Dinge, wie z.B. Versicherungen, ganz gerne mal vergißt: Ausweis |
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