Trans* - FAQ Version 3.03
Frequently Asked Questions - Häufig gestellte
Fragen und ihre Antworten
1 Allgemeine Fragen zum Thema Trans*
1.1 Was ist das überhaupt, Trans*?
1.2 Wo kommt das her?
1.3 Und wieso Trans* und nicht Transsexuell?
1.4 Sind Transen nicht eigentlich Schwule oder Lesben, die sich nicht
trauen? Oder wo ist der Unterschied zwischen Trans* und Homosexualität?
1.5 Und was kommt nach der Selbsterkenntnis, dass man trans* ist?
1.6 Trans* ist doch als Krankheit anerkannt?
2 Therapie & Gutachten
2.1 Therapie
2.1.1 Muß man eine Therapie machen?
2.1.2 Aber so und so lange Therapie ist doch Vorschrift?
2.1.3 Wo findet man einen geeigneten Therapeuten?
2.2 Gutachten
2.2.1 Wozu benötigt man einen Gutachter?
2.2.2 Wo findet man einen Gutachter?
2.2.3 Wie viele Gutachten braucht man eigentlich?
2.2.4 Die Krankenkasse will aber auch Gutachten
3 Alltagstest
3.1 Was ist das überhaupt?
3.2 Muss man einen Alltagstest machen?
4 Juristisches - Namens- und Personenstandsänderung
4.1 Was muss für beide erfüllt sein?
4.2 Vornamensänderung
4.2.1 Wann den Antrag stellen?
4.2.2 Wo beantragt man die Vornamensänderung?
4.2.3 Kann man den neuen Namen bereits vor der Namensänderung verwenden?
4.2.4 Muss jemand die Papiere auf den neuen Vornamen ändern, noch
bevor die Namensänderung amtlich ist?
4.2.5 Was kann man mit der Namensänderung machen?
4.3 Personenstandsänderung
5 Operationen
5.1 Transmänner
5.1.1 Welche Operationen gibt es?
5.1.2 Muss man sich operieren lassen?
5.2 Transfrauen
5.2.1 Welche Operationen gibt es?
5.2.2 Muss frau sich operieren lassen?
5.3 Operation ja oder nein?
6 Kosten
6.1 Wer bezahlt die Hormone?
6.2 Wer bezahlt den Therapeuten?
6.3 Wer bezahlt die Operationen?
6.4 Wer bezahlt das Gerichtsverfahren?
7 Soziales Umfeld
7.1 Eltern
7.1.1 Wie werden die Eltern reagieren?
7.1.2 Haben die Eltern etwas falsch gemacht?
7.1.3 Was können die Eltern jetzt tun?
7.1.4 Was sollten Eltern nicht tun?
7.2 Partnerschaft
7.2.1 Wie wird der Partner/die Partnerin reagieren?
7.2.2 Was ist, wenn eine Scheidung nicht vermeidbar ist
7.3 Kinder
7.3.1 Werden mir die Kinder weggenommen?
7.3.2 .Wer bekommt die Kinder bei einer Scheidung?
7.3.3 Können Kinder adoptiert werden?
7.3.4 Wie kommt man sonst an eigene Kinder?
7.4 Arbeit
7.4.1 Kann man im Beruf gekündigt werden?
7.4.2 Muss man bei Bewerbungen um einen Job Trans* angeben?
7.4.3 Das Arbeitsamt will mich unter meinem "alten" Geschlecht
vermitteln
7.4.4 Auf den alten Schul- und Arbeitszeugnissen steht noch der alte
Name - wie soll ich mich da bewerben?
8 Weiterführendes
8.1 Im Internet
8.1.1 Webseiten:
8.1.2 Diskussionsforen
8.2 Bücher
8.2.1 Bücherlisten im Internet
8.2.2 Empfehlenswert
Dieser FAQ wurde erstellt und wird unterhalten von Alexander
Regh (alex@transmann.de), Henrik
Haas (TMHenrik@aol.com) und Tim
Klein (tmtim@gmx.de). Die jeweils neueste
Version findet sich auf www.transmann.de.
Die Weiterverbreitung ist nicht nur erlaubt, sondern erwünscht.
Vorraussetzung dafür ist, dass nichts aus dem Text gestrichen
wird (auch nicht die Quellenangabe) und eventuelle Ergänzungen
deutlich und namentlich gekennzeichnet werden.
Abkürzungen:
TM e.V. = TransMann e.V. (Infos unter: www.transmann.de)
dgti = Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intersexualität
(Infos unter: http://dgti.trans-info.de
oder auch http://www.dgti.org)
TM = Transmann, oft auch als Frau-zu-Mann Transsexueller bezeichnet.
TF = Transfrau, oft auch als Mann-zu-Frau Transsexuelle bezeichnet.
GA = Genitalangleichende Operation (auch genitalkorrigierende
oder geschlechtsangleichende OP oder - ganz falsch - Geschlechtsumwandung
genannt), bei der die primären Geschlechtsorgane, also die zwischen
den Beinen, an das gelebte Geschlecht angeglichen werden
SHG = Selbsthilfegruppe. Wenn im FAQ auf SHGs verwiesen ist,
sind oft auch Beratungsstellen mitgemeint. Eine jeweils aktuelle Liste
findet sich auf den Webseiten der dgti (s.o.) und der Viva (http://www.vivats.de)
TSG = Gesetz über die Änderung der Vornamen und die
Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz).
Juristische Grundlagen für die Vornamens- und Personenstandsänderung.
MDK = Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen. Muss bei
jeder planbaren OP und bei bestimmten Indikationen zugezogen werden.
1 Allgemeine Fragen zum Thema Trans*
1.1 Was ist das überhaupt, Trans*?
Die Vorsilbe Trans zeigt an, dass etwas "jenseits, über, darüber
hinaus" ist. Trans, transgender, transidentisch oder transsexuell
(s.u.) bezeichnet also eine (Geschlechts-) Identität, die sich definiert
über Faktoren, die über die sexuell-biologischen hinausgehen,
bzw. sich im Gegensatz zu diesen sieht. Ausschlaggebend für Selbst-
und Fremdwahrnehmung ist nicht alleine der Körper oder gar die Geschlechtsorgane,
sondern Identitäts(-gefühl, -bewusstsein), Empfinden und Verhalten.
So kann sich ein Mensch, der eine vollständig weibliche Anatomie
hat, dennoch nicht als Frau fühlen, sondern teilweise oder vollständig
als Mann, und möchte dann auch so wahrgenommen werden. (oder natürlich
umgekehrt)
1.2 Wo kommt das her?
Es ist keine Krankheit, die durch Erreger erzeugt wird.
Man kann keine genetischen Variablen feststellen, die
Trans* verursachen.
Ebensowenig ist es eine psychische Krankheit wie Schizophrenie.
Auch ist Trans* nicht heilbar, weder durch Therapien
noch durch Medikamente noch durch Operationen.
Aller Wahrscheinlichkeit nach irrelevant sind Erziehung und soziales
Umfeld. Lediglich die Art und Weise, wie jemand mit sich selbst und
seinen Problemen umgeht, kann den weiteren Weg beeinflussen, nicht jedoch
die Grundtatsache, Trans* zu sein.
Neuere Forschungen deuten auf eine pränatale (vorgeburtliche)
Hormonstörung, zumindest als Co-Faktor. Noch allerdings gibt es
keine gesicherten Erkenntnisse. Allerdings deckt sich dies mit der Selbsterfahrung
von Transgendern, von denen die allermeisten das Gefühl haben,
"so auf die Welt gekommen zu sein".
Transgender ist schlichtweg ein Zustand, bei dem sich jemand in seiner
eigenen Haut nicht wohlfühlt und dies auf die Geschlechtszugehörigkeit
und die damit gesellschaftlich festgelegte Rolle zurückführen
kann. Der Druck, sich auf ein bestimmtes Geschlecht festlegen zu müssen,
verursacht innere Spannungen, die fatale Folgen haben können, wenn
keine Abhilfe geschaffen wird. Und diese Abhilfe kann nur die Annahme
einer Geschlechtsrolle sein, mit der ein solcher Mensch leben kann -
sei es die gegengeschlechtliche, oder eine Zwischenrolle.
Es sucht sich auch niemand aus, trans zu sein. Die meisten
wären viel lieber "normal" (was auch immer das heissen
mag) und reissen sich weder um die Probleme, die damit auf sie zukommen,
noch um die Aufmerksamkeit, die damit mitunter erzeugt wird.
1.3 Und wieso Trans* und nicht Transsexuell?
Transsexuell ist eines vom vielen Worten, die dieses
Phänomen bezeichnen. Jedes dieser Worte hat seine Vor- und Nachteile.
Allzu häufig werden diese Worte auch zur Abgrenzung verwendet,
sowohl unter Transen selber als auch von den angeblich zuständigen
Medizinern. Da diese aber alle bis auf eines ("intersexuell")
mit der Vorsilbe Trans- anfangen, ist es ein guter Kompromiß.
Es ist kürzer und einfacher zu gebrauchen, und allgemein bekannt.
(Eine Erweiterung dessen, was allgemein als Trans bezeichnet wird, ist
zwar notwendig - aber das ist mit sämtlichen anderen Wörtern
nicht anders)
Mittlerweile hat sich eine Gruppe von Trans*-Organisationen auf das
Wort transgender geeinigt. Es war eine lange Diskussion, aber es ist
notwendig, mit einer gemeinsamen Sprache zu sprechen. Übrigens
ist das Wort transgender schauderhaft schlecht in die deutsche Grammatik
einzubinden. Es empfiehlt sich, keine Wortungetüme zu bilden, nur
weil das geht ("Transgenderisten").
Die Begriffe im einzelnen:
- Transsexuell - Das quasi-amtliche Wort. Außerdem
das erste, welches in der Medizin verwendet wurde. Leider erweckt es
bei den meisten Menschen, die es hören, Assoziationen mit sexuellen
Handlungen und/oder Präferenzen - womit es wenig zu tun hat.
Unglücklicherweise wird es oft verwendet als quasi höherwertige
Bezeichnung: alles, was nicht transsexuell ist, sei irgendwie minderwertig
bzw. medizinischer Angleichungsprozeduren nicht würdig; diese Definition
des Wortes enthält entsprechend den Wunsch nach medizinischen Maßnahmen
(meist sogar nach der GA) als conditio sine qua non.
- Transgender - Das Wort stammt aus dem englischen Sprachraum.
Im Englischen bezeichnet gender Geschlecht im sozialen Zusammenhang,
während sex die Biologie bezeichnet, also meint dieses Wort eher
Probleme mit dem sozialen Geschlecht. Das Wort wird im Englischen auch
sehr inklusiv gebraucht, als Bezeichnung für alles, was unter Trans*
fällt.
Damit hätten wir eigentlich ein schönes Wort - wenn es nicht
Menschen gäbe, die etwas gegen Wörter haben, die aus dem Englischen
kommen, und wenn es nicht einige Menschen mittlerweile gegen Menschen
gebrauchen würden, die eine GA haben wollen und/oder brauchen.
Ein großer Vorteil: Es ist international gebräuchlich.
- Transidentität - im Gebrauch das deutsche Gegenstück
zu Transgender. Legt aber vom Wortsinn mehr Gewicht auf das, was beim
Einzelnen "nicht stimmt". Außerdem oft mit einem bestimmten
Verein identifiziert, der nicht überall beliebt war, und deswegen
oft abgelehnt.
Diese Begriffe bezeichnen meist Menschen, die gänzlich
in die Rolle des anderen Geschlechts umsteigen wollen. Dabei wird geflissentlich
ignoriert, dass die Grenze zu den unten stehenden, die "Teilzeit"-Transen
bezeichnen, sehr fließend ist - viele TFs, aber auch manche TMs,
die letztendlich ganz umsteigen, gehen oft durch eine Phase, in welcher
der teil- oder zeitweise Umstieg reicht (oder sie glauben, dass
er reichen müßte).
Für Menschen, die bewußt beides sind oder sehr sichtbar hin-
und herwechseln, gibt es nur das (noch) wenig gebräuchliche bigender.
Androgyn wird zwar oft gebraucht, bezeichnet aber eigentlich etwas anderes,
nämlich Menschen, die eindeutig das eine sind, aber sich der Mitte
zwischen beidem annähern.
- Cross-Dressing - Im weiteren Sinne als das Tragen
von Kleidern des anderen Geschlechts definiert, im engeren ist damit
auch der Wusch verbunden, von anderen als Mitglied dieses Geschlechts
wahrgenommen zu werden.
- Transvestitismus - Dasselbe, in einigen Definitionen zusätzlich
mit sexueller Erregung verbunden. Dann oft als Ausschlußkriterium
für "echte Transsexualität" gebraucht - was geflissentlich
die Komplexität der Sexualität, der Identität und allgemein
des menschlichen Verhaltens ignoriert. Dient das Tragen von Kleidern
des anderen Geschlechts ausschließlich der sexuellen Erregung,
und ist nicht mit dem Wunsch verbunden, als Mitglied dieses Geschlechts
wahrgenommen zu werden, spricht man von Fetischismus, den es
auch in ganz anderen Zusammenhängen gibt (Leder, Gummi, Schuhe
...). Auch hier können in der Praxis die Grenzen fließend
sein!
- Travestie - It's showtime! Sichtbares Darstellen einer Person
des anderen Geschlechts, oft überzeichnet, auf der Bühne etc.
- Drag Queens und Drag Kings - Dasselbe außerhalb der Bühne.
Intersexualität (IS) bezeichnet theoretisch
etwas ganz anderes - nämlich eine nicht eindeutige Biologie. Das
können sein:
- chromosomale Anomalien (alles außer XX und XY), oder
- physische Anomalien (Geschlechtsorgane, die "nicht normal"
sind; bei Neugeborenen z.B. ein Penis, der kleiner ist als 2,5cm, oder
eine Klitoris, die größer ist als 1 cm), oder
- endokrinologische Abweichungen (also Abweichungen im Hormonhaushalt),
ggf. mit den entsprechenden Entwicklungsfolgen).
Allerdings deuten neuere Forschungen darauf hin, dass bei einigen
Transen bestimmte Hirnstrukturen dem jeweils anderen Geschlecht entsprechen.
Auch sind endokrinologische Abweichungen bei Transen häufig.
Oft erfahren als intersexuell diagnostizierte Menschen
auch gar nicht, dass sie intersexuell sind, und werden wie Transen
behandelt (medizinisch und juristisch), was zumindest fragwürdig
ist - zumal das juristische Verfahren der Personenstandsänderung
bei Irrtum wesentlich einfacher ist. Oder, umgekehrt, es wird Ihnen
die Personenstandsänderung wegen Irrtum aufgezwungen, was zum Beispiel
eine Zwangsauflösung einer bestehenden Ehe nach sich zieht, und
eine Namensänderung nach TSG verweigert, bei der sie diese Ehe
aufrecht erhalten könnten. Die Grenzen sind also auch hier fließend.
Nähere Infos zu diesem Thema findet man unter AGGPG - Arbeitgruppe
gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie unter http://home.t-online.de/home/aggpg.
1.4 Sind Transen nicht eigentlich Schwule oder Lesben,
die sich nicht trauen? Oder wo ist der Unterschied zwischen Trans* und
Homosexualität?
Es kommt zwar vor, dass jemand solche Probleme mit
seiner Homosexualität hat, dass er sich für Trans* hält.
Zum Glück wird dies mit zunehmender Akzeptanz von Schwulen und
Lesben immer seltener. Das hat dann aber auch nichts mit Trans* zu tun,
sondern damit, wie die Gesellschaft mit Schwulen und Lesben umgeht.
(Tatsächlich hat es sogar Zwangsumwandlungen von Schwulen und Lesben
gegeben, oder es wurde zumindest entsprechender Druck ausgeübt,
damit wieder ein heterosexuelles Bild entsteht.) Bei Trans* geht es
aber um die Frage "Wer bin ich?" und nicht um die Frage "Wen
bevorzuge ich als Partner?"
Leider wird mitunter sogar von unkundigen Psychologen und Ärzten
immer noch behauptet, dass es trans* gar nicht gibt, sondern dass sich
beispielsweise ein Transmann "nur nicht traut, lesbisch zu sein"
- wobei die Tatsache übergangen wird, dass es durchaus einen Unterschied
macht, ob man nun als Mann oder als Frau jemanden liebt.
Die sexuellen Präferenzen von Transen sind breit
gestreut. Tatsächlich lebt sogar ein wesentlich größerer
Teil hinterher schwul oder lesbisch als bei Nicht-Transen - oder legt
sich erst gar nicht mehr fest.
Unglücklicherweise wird auf Grund der inkompetenten Vermengung
der Sachverhalte Homosexualität und Trans von Seiten der "Fachleute"
Transen oft aus homosexuellem Verhalten ein Strick gedreht. Ob damit
nun homosexuelles Verhalten vor oder nach dem Umstieg gemeint ist, oder
gar beides, liegt dann alleine an den Vorlieben und Abneigungen des
entsprechenden "Fachmenschen". Dies gilt generell auch beim
Umgang mit ihrem Körper und ihrer Sexualität. Dabei werden
oft genug die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit ignoriert.
1.5 Und was kommt nach der Selbsterkenntnis, dass
man trans* ist?
Einige machen gar nichts, außer so zu leben, wie
sie es für richtig halten. Medizinische und juristische Maßnahmen
sind nicht unbedingt notwendig, sie machen aber manches einfacher (und
manches für manchen erst möglich). Notwendig oder gar definierend
sind sie aber nicht. Näheres zu den einzelnen Themen steht weiter
unten.
Zunächst einmal muß man sich darüber im klaren werden,
wie und in welchem Maße man dieses Problem zunächst angehen
möchte und sich immer wieder klar machen, dass dies keine
Frage von alles oder nichts ist; dabei spielen die sozialen Umstände
oft eine sehr große Rolle.
Juristisch kann man entweder lediglich den Vornamen ändern
(der in Deutschland geschlechtsspezifisch sein muß), oder zusätzlich
noch den Personenstand (den Eintrag Männlich/Weiblich in Geburtsurkunde
und Paß).
Medizinisch möglich sind die Hormonbehandlung, durch
welche körperliche Veränderungen erreicht werden können,
die sich beim anderen Geschlecht durch die natürliche Pubertät
entwickeln. Die Entwicklungen der eigenen Pubertät werden dadurch
jedoch nicht wieder rückgängig gemacht.
Dazu bedarf es bei TMs einer Mastektomie (Brustentfernung) und bei TFs
der Epilation (Bart- und ggf. Körperhaarentfernung) und einer Stimmbandoperation
(die aber äußerst problematisch ist!).
Dann gibt es noch die GA, bei der die primären Geschlechtsorgane
(also die zwischen den Beinen) optisch und funktional denen des anderen
Geschlechts anzupassen. Diese Anpassung ist nur teilweise möglich,
Fortpflanzungsfähigkeit ist nicht erreichbar.
Letztendlich wichtig ist jedoch alleine, wie man am besten
mit sich und seiner Umwelt zurechtkommt. Ob und wenn ja welche Maßnahmen
man dafür benötigt, hängt immer ganz alleine von den
individuellen Bedürfnissen des Einzelnen ab.
1.6 Trans* ist doch als Krankheit anerkannt?
Nein. Es gilt:
Nicht jede Anomalie - verstanden als regelwidriger, vom Leitbild
eines gesunden Menschen abweichender Zustand - ist als Krankheit zu
werten. Krankheitswert hat eine Anomalie nur, wenn der/die Betroffene
dadurch einem nicht hinnehmbaren Leidensdruck ausgesetzt ist. (OLG Düsseldorf,
4 U 194/87)
Daraus folgt, dass nicht Trans* selber zu behandeln ist, sondern
das dadurch hervorgerufene Leiden. Zum Glück ist es heute ziemlich
unüblich geworden, dass man erst mal beweisen muß, dass
man hinreichend leidet ("Wie viele Selbstmordversuche haben sie
denn schon hinter sich?"), denn es kann und soll natürlich
auch präventiv gearbeitet werden.
2 Therapie & Gutachten
Therapie und Gutachten werden hier zusammen abgehandelt,
weil oftmals die Therapeuten auch Gutachten und/oder medizinische Stellungenahmen
schreiben. Im weiteren werden dieses kurz als Gutachten bezeichnet.
Prinzipiell sind Therapie und Gutachten aber zwei unabhängige Sachen,
und es ist oft besser, wenn man beides getrennt läßt. Eine
Therapie soll einem helfen, eine Situation besser zu bewältigen,
und das geht nur, wenn man offen sein kann. Ein Gutachten hingegen soll
lediglich einen bestimmten Sachverhalt bestätigen. Da aber auch
Therapeuten nur Menschen sind, ist es oft schwierig, die Gesprächsinhalte
aus den Therapiesitzungen aus einem Gutachten herauszuhalten.
Es ist dem Ziel einer Therapie weder dienlich, wenn man das Gefühl
hat, dass man nicht offen sein kann, noch wenn man das Gefühl
hat, dass einen der Therapeut unter Druck setzen kann, wenn man
sich nicht seinen Wünschen entsprechend verhält.
Wenn man will, dass ein Therapeut gleichzeitig als Gutachter tätig
werden soll, dann sollte man das mit ihm besprechen, und zwar sehr früh.
Es gibt auch Therapeuten, die das grundsätzlich ablehnen. Das ist
aus oben genannten Gründen auch völlig in Ordnung und verständlich.
2.1 Therapie
Eine Therapie kann verschiedene Ziele haben: die einen
wollen herausfinden, was denn überhaupt mit ihnen los ist; die
anderen wollen sich sicher werden, dass sie tatsächlich Trans*
sind; wieder andere brauchen einfach jemanden, der ihnen hilft, die
Zeit des Umstiegs und vielleicht auch darüber hinaus zu überstehen.
Viele wollen auch einfach erst einmal ihre alten Probleme aufarbeiten,
um dann unbelasteter in das "neue Leben" starten zu können.
Es gibt viele Arten von Therapien. Wohl die häufigste
ist die Gesprächstherapie, wo man dem Therapeuten gegenüber
sitzt und sich mit ihm unterhält. Es gibt aber auch Gestalttherapeuten,
welche gut mit Transen arbeiten.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Therapeut von der Krankenkasse 5
Probestunden hat, in denen sich Therapeut und Klient "beschnüffeln"
können - und zwar so lange, bis man einen passenden Therapeuten
gefunden hat. Dies ist so, weil Grundlage jeder Therapie ein Vertrauensverhältnis
zwischen beiden ist. Wird man nicht miteinander warm, so sollte man
einen anderen Therapeuten ausprobieren.
2.1.1 Muß man eine Therapie machen?
Nein. Kein Mensch kann jemanden dazu zwingen, eine Therapie
zu machen. Eine Therapie unter Zwang ist sinnlos. Es ist allerdings
oft sinnvoll, eine begleitende Therapie zu machen. Es treten gerade
in der Zeit des Coming Outs und der ersten Hormone oft mehr Schwierigkeiten
auf als erwartet. In solchen Momenten ist es ganz nett, sich mit einer
kompetenten Person zu unterhalten. Sinnvoll ist es aber auch da nur,
wenn die Therapie aus eigener Überzeugung gemacht wird.
Auch ein bestimmter Therapeut kann einem nicht vorgeschrieben werden.
Grundlage JEDER Therapie ist ein Vertrauensverhältnis. Ist das
nicht da, ist die Therapie im besten Falle Zeit- und Geldverschwendung.
In schlimmen Fällen hat so etwas auch schon Leute in böse
Konflikte und Depressionen gestürzt.
Verlangt werden dürfen nur Begutachtungstermine, und zwar sowohl
für die gerichtlichen Gutachten als auch für die medizinischen
Maßnahmen. Leider werden diese oft als Einstieg in eine Therapie
gesehen, was sie aber nicht sind!
2.1.2 Aber so und so lange Therapie ist doch Vorschrift?
Nein. Es gibt zwar einige Möchtegern-Vorschriften,
die das vorschreiben (unter anderem die berüchtigten "Standards
of Care"), aber diese Vorschriften sind keine, an die sich
irgend jemand halten müßte. Sie sind reine Empfehlungen.
Die Idee dahinter war ursprünglich, dass alles versucht sein
mußte, um die Leute vom Umstieg abzubringen, ehe man diesen genehmigte.
Heutzutage wird unter dem Etikett "Differentialdiagnostik"
oft das selbe versucht, ebenso erfolglos.
Die psychologische Differentialdiagnostik selber ist hingegen sinnvoll
und notwendig, das heißt, dass ausgeschlossen werden muß,
dass aufgrund einer anderen Störung (Schizophrenie z.B.) lediglich
ein transsexuelles Ausweichsyndrom vorliegt. Das kann im Rahmen einer
Therapie geschehen, aber auch ohne eine solche gemacht werden.
2.1.3 Wo findet man einen geeigneten Therapeuten?
Am besten fragt man in der nächstgelegenen SHG nach.
Hier sind häufig auch Erfahrungsberichte erhältlich. Auch
in den Schwulen- und Lesbenzentren und -Beratungen bekommt man oft entsprechende
Informationen. Ist weder dort einer zu finden noch eine SHG in der Nähe
kann man mal bei der Krankenkasse nachfragen, oder bei den bei den Gerichten
bekannten Gutachtern.
Eine Empfehlung, auch von der Krankenkasse oder ähnlichem,
ist noch keine Qualitätsgarantie. Manche Listen, die an solchen
Stellen geführt werden, beruhen alleine auf den Angaben der entsprechenden
Ärzte. Es reicht also u.U. aus, dass sich jemand für
einen Experten hält. Und selbst wenn sich jemand wirklich mit dem
Thema auskennt und keine komischen Ideen hat, heißt das noch nicht,
dass man mit demjenigen klarkommt.
2.2 Gutachten
2.2.1 Wozu benötigt man einen Gutachter?
Für die Vornamens- und Personenstandsänderung
werden auf jeden Fall zwei unabhängige Gutachten benötigt.
Die Gutachter bestimmt in der Regel das Gericht. Wer bereits eine Therapie
macht, bekommt manchmal von dem Therapeuten ein Gutachten, welches man
dem Antrag auf Vornamensänderung beilegen kann. Oder man beantragt
gleichzeitig, dass der Therapeut als Gutachter anerkannt wird (s. Antrag
auf Vornamensänderung).
ACHTUNG: Für medizinische Maßnahmen werden keine Gutachten
benötigt, dort heißt das 'medizinische Stellungnahmen' oder
'medizinische Indikationen' und wird nach anderen Kriterien erstellt.
Es wird oft - auch von offizieller Seite - verwechselt, was dann zu
Verwirrungen führt.
2.2.2 Wo findet man einen Gutachter?
Hier gelten im Prinzip die gleichen Bedingungen wir bereits
bei Therapeuten. Viele Therapeuten, die sich mit Trans beschäftigen,
schreiben auch Gutachten. Ansonsten bei den Gerichten oder den lokalen
SHGs oder den Trans*-Organisationen nachfragen. Die Gerichte kennen
auf jeden Fall Gutachter, und sie bestimmen auch welche, wenn man keine
beantragt.
2.2.3 Wie viele Gutachten braucht man eigentlich?
Eigentlich nur zwei - nämlich für die Namens-
und die Personenstandsänderung. Auch wenn das in getrennten Verfahren
gemacht wird, sollten eigentlich die beiden Gutachten von der Namensänderung
reichen. Leider verlangen Gerichte immer wieder gerne zwei neue Gutachten
- das ist nicht zulässig! Zulässig ist allenfalls eine Nachbegutachtung,
ob die GA durchgeführt wurde - aber auch auf die verzichten viele
Gerichte.
2.2.4 Die Krankenkasse will aber auch Gutachten
Eigentlich nicht - es handelt sich da um eine falsche
Bezeichnung, die sich eingebürgert hat; und es ist nicht das selbe.
Das, was die Kassen wollen, heißt richtig "fachärztliche
Stellungnahme" und muß andere Fragen beantworten, als ein
Gutachten für das Gericht - nämlich die nach dem individuellen
Sinn der beantragten medizinischen Maßnahme. Es sind genau drei
Punkte, die da abgehandelt werden müssen:
1. Ist der Antrag hinreichend medizinisch begründet.
2. Ist die Maßnahme geeignet, eine Heilung oder Besserung zu erreichen
und
3. Ist der durchführende Arzt oder die durchführende Klinik
geeignet, diese durchzuführen.
Manchmal wollen die Kassen auch die Gerichtsgutachten
sehen. Dann kann man sie ihnen geben - verlangen können sie sie
aber nicht. Das geschieht meistens, weil auch die Sachbearbeiter nicht
immer den Unterschied kennen, beziehungsweise falsch informiert werden.
Die Krankenkassen kommen überhaupt nur in die Lage,
etwas zu verlangen, wenn dort etwas beantragt wird, und der Antrag nicht
hinreichend medizinisch begründet ist. Eine generelle Pflicht,
zu beweisen, dass man trans ist (was umöglich ist), besteht
hingegen nicht und für keine Maßnahme. Gleichfalls gibt es
keinerlei Verpflichtung, irgendwelche bestimmten Maßnahmen oder
ähnliches absolviert zu haben, außer der Diagnostik, also
beispielsweise Alltagstest, Therapie von bestimmter Dauer, oder die
Scheidung oder ähnliches.
Dabei werden sehr oft die Kompetenzen der Kassen oder des MDK überschritten.
Deswegen sollte man sich vorher bei den Trans-Organisationen genau informieren,
was verlangt werden kann und was nicht.
3 Alltagstest
3.1 Was ist das überhaupt?
Die Definitionen von "Alltagstest" reichen
vom Leben in der neuen Rolle "vor allen Maßnahmen" bis
zu "vor der GA".
In Deutschland ist damit meist gemeint, dass sich der Betreffende
ohne jegliche medizinische oder juristische Maßnahme ganz in dem
"neuen" Geschlecht bewegen, um festzustellen, ob sich seine
Erwartungen erfüllen (können), bzw. diese zu korrigieren.
Oft ist dies aber aus körperlichen Gründen ohne medizinische
Behandlung (Hormone wegen des Stimmbruchs und gegebenenfalls Brustverkleinerung
bei TMs, Epilation bei TFs) gar nicht machbar. Auch im Beruf kann dies
große Probleme machen. Bei vielen Therapeuten und Gutachtern ist
es aber immer noch so in den Köpfen verankert. Manche sind aber
heute immerhin soweit, dass sie als Alltagstest allgemein den Zeitraum
bezeichnen, in dem man anfängt, sich in der neuen Rolle zurechtzufinden.
Dies kann natürlich z.B. auch nach bereits verabreichten Hormonen
sein.
Dementsprechend sollte man nachfragen, wenn ein Alltagstest gefordert
wird, was denn überhaupt gemeint ist, und was der Sinn der Sache
ist.
3.2 Muss man einen Alltagstest machen?
Es gibt keinerlei gesetzliche Vorschrift, dass ein Alltagstest
- in welcher Form auch immer - absolviert werden muss.
Es ist auch nirgendwo vorgeschrieben, wie lange dieser zu dauern hat,
wenn man ihn absolviert. Sollte jemand (Gericht oder Gutachter) eine
bestimmte Dauer verlangen, gibt es dafür keine Grundlagen. Man
kann sich also durchaus weigern, vor allem, wenn man dafür gute
Gründe hat. Vor allem der Bereich der Arbeit kann gegebenenfalls
ausgespart bleiben, wenn hier Komplikationen zu befürchten sind.
Dass man vor jedem einzelnen Schritt mal probiert haben
sollte, wie es sich denn lebt in der neuen Rolle und mit dem, was man
in diesem Moment schon hat, ist natürlich ratsam und sinnvoll.
Es gibt übrigens eine Menge Menschen, die behaupten
(wir zum Beispiel) dass es einen Alltagstest überhaupt nicht
gibt. Das, was so bezeichnet wird, ist der soziale Wechsel in die andere
Rolle, der eigentlich das Wichtigste an der ganzen Angelegenheit ist.
Dass dabei natürlich einiges erst mal ausprobiert und getestet
wird, dürfte klar sein. Ebenso, dass man durchaus selber feststellen
sollte, was man an Maßnahmen benötigt, anstatt blind das
ganze Programm bis zur GA zu unterschreiben, um dann unter Umständen
festzustellen, dass man nur einen Teil benötigt hätte.
4 Juristisches - Namens- und Personenstandsänderung
4.1 Was muss für beide erfüllt sein?
Vornamens- und Personenstandsänderung bedürfen
in Deutschland eines gerichtlichen Verfahrens. Seit 1981 gibt es das
TSG, welches die juristische Grundlage bildet. Man muss
sich dem anderen Geschlecht als zugehörig
empfinden und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehen, seinen
Vorstellungen entsprechend zu leben (NICHT seit drei Jahren so leben!),
Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein oder als staatenloser
oder heimatloser Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt
oder als Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling seinen
Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland
haben, und
es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein,
dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht
mehr ändern wird.
Dies bestätigen zwei Gutachter, die meistens vom
Gericht bestellt werden.
Man kann auch Gutachter beantragen bzw. die Anerkennung von bereits
vorliegenden Gutachten. Zwar haben fast alle Gerichte Listen mit Gutachtern,
und lassen äußerst ungern andere Gutachter zu. Auf jeden
Fall aber muß ein Antrag auf Anerkennung eines Gutachters
begründet abgelehnt werden, wenn er denn gestellt wird (was Gerichte
sehr ungerne tun). Also nicht um einen bestimmten Gutachter bitten,
sondern (formlos) beantragen. Erfüllt ein Gutachter das im TSG
vorgeschriebene Kriterium (§4: Sachverständige [...], die
auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen
Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind), kann man
zur Not auf Anerkennung eines Gutachters oder eines Gutachtens klagen.
4.2 Vornamensänderung
Mit der Vornamensänderung passt man seinen Vornamen
an das gelebte Geschlecht an. Ursprünglich war die Vornamensänderung
vom Gesetzgeber gedacht als Erleichterung des Alltags vor irgendwelchen
medizinischen Massnahmen und als Möglichkeit, sich in der neuen
Rolle zu probieren, bevor irreversible Fakten (OP) geschaffen waren.
4.2.1 Wann den Antrag stellen?
Man kann den Antrag jederzeit, also auch ohne jegliche
medizinische Behandlung, stellen. Das Verfahren dauert mittlerweile
je nach Auslastung des Gerichts und/oder beauftragtem Gutachter unterschiedlich
lange, in der Regel 6-18 Monate.
Sinnvoll ist es, den Antrag spätestens dann zu stellen, wenn klar
ist, wann die Behandlungen losgehen. Die Hormone wirken schneller als
das viele erwarten, so dass man eine lange Übergangsphase
hat (z.B. schon mit Bart aber noch mit "falschen" Papieren),
wenn man nicht rechtzeitig beantragt.
4.2.2 Wo beantragt man die Vornamensänderung?
Diese wird grundsätzlich am zuständigen Amtsgericht
beantragt. Dies sind in jedem Bundesland bestimmte Amtsgerichte. (TSG
§2: Für die Entscheidung [...] sind ausschliesslich die Amtsgerichte
zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Ist
der Antragsteller Deutscher und hat er im Geltungsbereich dieses Gesetzes
weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist das Amtsgericht
Schöneberg in Berlin zuständig...])
Ist die Adresse nicht bekannt, kann der Antrag auch beim nächstgelegen
Amtsgericht eingereicht werden. In diesem Fall wird der Antrag dann
weitergeleitet. Leider dauert die Weiterleitung oft sehr lange, so dass
man besser damit fährt, sich vorher entweder beim Gericht selbst
oder bei der nächsten SHG zu informieren.
4.2.3 Kann man den neuen Namen bereits vor der Namensänderung
verwenden?
Grundsätzlich ja. Nicht erlaubt ist dieses allerdings
im Ausweis und bei der Kontoführung(Steuerrecht). Erlaubt ist es,
von der Bank eine Zweitkarte mit dem neuen Namen zu bekommen, solange
die eigentliche Kontoführung unter dem alten Namen weiterläuft.
Ansonsten spricht nichts dagegen, den neuen Namen zu benutzen - auch
bei Verträgen etc. Verboten ist das nur, wenn eine Betrugsabsicht
dahinter steht.
4.2.4 Muss jemand die Papiere auf den neuen Vornamen
ändern, noch bevor die Namensänderung amtlich ist?
Niemand hat die Pflicht, irgendwelche Papiere vor der
rechtskräftigen Vornamensänderung auf den neuen Namen zu ändern.
Dies ist immer ein Entgegenkommen der anderen Seite. Häufig hilft
aber schon die Erklärung der Situation. Bisher hat eigentlich noch
jeder den neuen Namen verwenden können, wenn er wirklich drauf
bestanden hat.
Umgeschrieben werden können u.a.: Arbeitszeugnisse, Schulzeugnisse,
Bibliotheksausweise, Miet- und Versicherungsverträge
4.2.5 Was kann man mit der Namensänderung machen?
Ist die Namensänderung rechtens, kann definitiv alles
umgeschrieben werden, sofern dies nicht schon vorher passiert ist (auch
alte Zeugnisse). Jetzt kann sich niemand mehr weigern, den neuen Namen
zu benutzen - bei Dokumenten auch rückwirkend.
Man muss sich jedoch um alles selbst kümmern, nichts erfolgt automatisch!
Wer übrigens nach der Namensänderung eine Geburtsurkunde irgendwo
beibringen muß (auf der weiterhin der alte Geschlechtseintrag
steht) kann es statt dessen mit einem Geburtsschein versuchen, der genau
die selben Angaben enthält, aber eben nicht den Geschlechtseintrag.
4.3 Personenstandsänderung
Durch die Personenstandsänderung wird bei Transmännern
der Eintrag "weiblich" in Ausweis und Geburtsurkunde auf "männlich"
umgeschrieben. Viele stört dieser Eintrag nicht, jedoch gibt es
immer wieder Situationen, in denen gerade dieser Eintrag entscheidend
ist (z.B. Ehe, Recht auf entsprechende Unterbringung im Krankenhaus,
Gefängnis).
Es werden die selben Gutachten wie für die Vornamensänderung
benötigt, plus die Bestätigungen, dass die Voraussetzungen
nach §8 TSG erfüllt sind:
- man nicht verheiratet ist
- dauernd fortpflanzungsunfähig ist
- man sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden
operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung
an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.
Der Penoidaufbau oder ein Scheidenverschluss können nach einem
Urteil des OLG Bayern nicht verlangt werden. Gelegentlich wird es weiterhin
versucht, ist aber noch nirgendwo durchgekommen.
Sind die Voraussetzungen noch nicht erfüllt, kann ein Vorabentscheid
nach §9 gemacht werden. Dieser stellt die Hinderungsgründe
fest, und sobald diese wegfallen, wird die Personenstandsänderung
gültig. Mitunter verlangen Gerichte dafür Ergänzungsgutachten.
Die Personenstandsänderung (und vor allem der Vorabentscheid) kann
zusammen mit der Namensänderung beantragt werden; so spart man
sich ein Verfahren.
5 Operationen
5.1 Transmänner
5.1.1 Welche Operationen gibt es?
Mastektomie: Entfernung der Brüste
Hysterektomie: Entfernung der Gebärmutter und der Eierstöcke
Penoidaufbau: Konstruktion eines Neopenisses (GA)
Scheidenverschluß
5.1.2 Muss man sich operieren lassen?
Niemand kann gezwungen werden, sich operieren zu lassen.
Der größte Teil der TMs strebt zwar die Mastektome an, aber
für die Namensänderung wird keine Operation (und keine Hormone)
vorrausgesetzt; für die Personenstandsänderung jedoch werden
die Mastektomie und die Hysterektomie verlangt. Der Penoidaufbau wird
nicht vorausgesetzt, da die Ergebnisse relativ schlecht sind. Ebenso
darf der Scheidenverschluss oder die Scheidenverengung für
die Personenstandsänderung nicht mehr verlangt werden. (Bayrisches
Oberlandesgericht, 1Z BR 95194)
Es gibt übrigens eine ganze Menge TMs, die einen Aufbau nicht oder
noch nicht machen lassen wollen. Die Operationsergebnisse sind im Moment
einfach noch zu schlecht, und was einmal weg ist, kann man nicht mehr
herzaubern.
Wenn man sich überlegt, ein Operation machen zu lassen,
sollte man darauf achten, dass
· der Operateur u.U. schon einige äquivalente OPs durchgeführt
hat, also schon Erfahrung damit hat (schliesslich ist man kein Versuchskaninchen,
und wenn, dann sollte man das vorher wissen.),
· die Narben nicht allzu gross werden (auf Schnittführung
achten!),
· die Funktionalität so weit wie möglich sichergestellt
ist. Besonders beim Penoidaufbau ist die Frage nach der Harnröhre,
aber auch nach dem möglichen Geschlechtsverkehr wichtig,
· die Sensibilität nach der OP langfristig nicht beeinträchtigt
ist,
· das Ergebnis auch optisch akzeptabel ist. So definiert sich
beispielsweise eine Männerbrust nicht ausschliesslich durch das
Fehlen von weiblichen Brüsten, sondern auch dadurch, dass die Brustwarzen
vorhanden und an der anatomisch richtigen Stelle sind und der Haarwuchs
(so vorhanden) ebenfalls anatomisch korrekt verläuft.
Hierfür sind Berichte von bereits erfolgten OPs nützlich,
vorzugsweise von den Operierten selbst.
5.2 Transfrauen
5.2.1 Welche Operationen gibt es?
Epilation (zählt tatsächlich zu den operativen
Maßnahmen)
Brustvergrößerung
Entfernung der Hoden
Formung einer Neovagina, inzwischen fast standardmässig mit Klitoris,
Schamlippen und Venushügel (GA)
Stimmbandoperation (Stimmbänder werden entweder verkürzt oder
verdünnt - sehr riskant!)
Abschleifen des Adamsapfels
5.2.2 Muss frau sich operieren lassen?
Es gilt analog das gleiche, was unter 5.1.2 steht. Leider
bekommen TransFrauen, die keine Kastration und GA wollen, oft noch mehr
Schwierigkeiten als TMs in der gleichen Situation. Auch ist die GA Voraussetzung
für die Personenstandsänderung. Es sind momentan aber Bestrebungen
im Gange, welche dies aufheben sollen.
5.3 Operation ja oder nein?
Auch Transen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit,
und ob jemand Mann oder Frau ist, bestimmt sich nicht zwischen den Beinen,
sondern zwischen den Ohren - und das ganz ohne medizinische Maßnahmen.
Das schliesst jedoch nicht aus, dass jede/r Einzelne ein Recht auf die
GA (beziehungsweise jegliche medizinische Maßnahme) hat - so er
oder sie diese denn brauchen.
Man sollte sich auch weder von der allgemeinen Meinung noch von der
einiger "Experten", welche die GA mit Trans* gleichsetzen,
in eine Operation jagen lassen, die man eigentlich nicht braucht. Es
kommt sogar vor, dass Leute bei Gutachten für die Namensänderung
Probleme bekommen, weil sie keine GA oder keine Hysterektomie haben
wollen, oder bei den Hormonen. Das ist reine Willkür, gegen die
entschieden vorgegangen werden muss!
Hat man bezüglich einer Operation an sich oder eines bestimmten
Operateurs seine Zweifel, sollte man die Finger davon lassen - man hat
nur diesen einen Körper, und ein Fehler ist schwerer zu reparieren,
als noch ein wenig weiter nach dem Optimum zu suchen. Bei letzterem
können einem viele SHGs weiter helfen, da hier bereits Operierte
ihre Erfahrungen einbringen und gute Ratschläge geben können.
6 Kosten
Teile der durch Trans* entstandenen Kosten können
von der Steuer abgesetzt werden als aussergewöhnliche Belastung.
(Fahrtkosten, Zuzahlungen etc.)
6.1 Wer bezahlt die Hormone?
Trans* hat Krankheitswert (s.o.) und somit müssen
alle Kosten von der Kasse übernommen werden. Sobald der Arzt die
Hormone verschreibt (kein Privatrezept!), MUSS die Kasse bezahlen. Verschreiben
tun die Ärzte in der Regel, wenn man ein Gutachten oder eine therapeutische
Bescheinigung vorlegen kann. Lediglich der Medikamtenbeitrag von 7,
9 oder 11,-- DM muss gegebenenfalls selber getragen werden, falls man
von diesem nicht generell befreit ist.
Hormone sollten nie bei der Kasse beantragt werden, da
unnötigerweise der MDK eingeschaltet wird. Es kann dann Monate,
im Extremfall Jahre dauern, bis die Genehmigung erteilt ist. Und wenn
der Antrag erst einmal gestellt ist, dann muß er auch entsprechend
bearbeitet werden!
Sollte man sich gegen eine Therapie entschieden haben
und der Arzt sich weigern, ohne medizinische Indikation eines Therapeuten
die Hormone zu verschreiben, kann ein Therapeut/Gutachter eine Indikation
zur Hormonbehandlung geben, für die nur eine Differentialdiagnostik
gemacht werden muss, keine Therapie. Nach dieser richten sich die Ärzte
in der Regel.
6.2 Wer bezahlt den Therapeuten?
Auch den bezahlt die Krankenkasse in der Regel ohne Probleme.
Der Therapeut beantragt dazu die Kostenübernahme, wenn er die Therapie
für sinnvoll hält und dann kann es auch schon losgehen.
6.3 Wer bezahlt die Operationen?
Ebenfalls die Krankenkasse. Eigentlich sollte man nur
eine Überweisung des behandelnden Arztes benötigen, und die
Kostenübernahme wird von der Klinik geregelt. Leider muss oft selber
beantragt werden, was lange dauern kann. OPs in Privatkliniken müssen
nur bezahlt werden, wenn es keine Alternative dazu gibt. Das ist meistens
ein großes Problem.
Kommt man in die Lage, selbst beantragen zu müssen, sollte man
sich kompetente Hilfe suchen, zum Beispiel vom Transmann e.V., der dgti
oder anderen fachkundigen Leuten.
6.4 Wer bezahlt das Gerichtsverfahren?
Das muß man selber zahlen, es sei denn, man verdient
wenig genug, um Prozesskostenhilfe zu bekommen. Bekommt man die nicht,
kann man Ratenzahlung beantragen. Bezahlt werden müssen neben den
Gerichtsgebühren (ca 120.- DM, je nach Bundesland) auch die Gutachten.
Und die variieren im Preis zwischen 0.- DM (ausgesprochen selten, und
wenn, dann nur vom bereits behandelnden Arzt und/oder Therapeuten) und
5.000.-DM (zum Glück auch ausgesprochen selten!). Die meisten kosten
zwischen 500.-DM und 1.000.-DM.
7 Soziales Umfeld
Man steht nicht allein in der Welt, es gibt Menschen um
einen herum - viele kennen einen mehr oder weniger im Ursprungsgeschlecht
und erleben den Umstieg mit. Nicht nur die Transe selbst, sondern auch
das gesamte soziale Umfeld macht den Wechsel mit. Viele Probleme, die
manchmal auftreten, lassen sich durch schlichtes Faktenwissen entschärfen;
andere dadurch, dass man sich in die Lage der Anderen hineinversetzt.
Was hier gesagt wird, kann nur sehr allgemein sein. Im Zweifelsfalle
kommt es immer auf die beteiligten Menschen an, wie sich eine konkrete
Situation entwickelt. Erfahrungsgemäß macht man sich übrigens
zu viele Sorgen, und meist kommt es weit weniger schlimm, als man befürchtet
hat.
7.1 Eltern
7.1.1 Wie werden die Eltern reagieren?
Fast alles ist mögliche: Jedes Coming-Out vor den
Eltern läuft anders ab - die einen reagieren mit Erleichterung,
da sie jetzt endlich wissen, was denn das Problem ist; andere haben
es sich schon längst gedacht; andere sind zuerst rational verständnisvoll,
später aber sehr emotional und ablehnend; wieder andere von Anfang
an eher reserviert etc. Jeder sollte sich im Klaren drüber sein,
dass auch die Eltern eine gewisse Zeitspanne brauchen, bis sie diese
Neuigkeit verarbeitet haben - diese Zeit sollte man ihnen geben, mit
der Brechstange funktioniert nichts.
7.1.2 Haben die Eltern etwas falsch gemacht?
Viele Eltern werden sich auf die eine oder andere Weise
mit Selbstvorwürfen plagen - die jedoch meist völlig unbegründet
sind. Wie schon in 1.2. erwähnt, hat die Erziehung nur insofern
Einfluss auf die Entwicklung in Sachen Trans*, als dass die Fähigkeit
persönliche Probleme zu bewältigen besser oder schlechter
entwickelt wurde.
7.1.3 Was können die Eltern jetzt tun?
Zunächst einmal ist es gut, wenn man weiß,
dass die Eltern hinter einem stehen, auch wenn sie nicht verstehen,
was oder warum da jetzt passiert. Dann ist es auch sehr sinnvoll, wenn
sie sich informieren, was Trans überhaupt bedeutet. Dabei ist es
sehr sinnvoll, wenn man ihnen diese Informationen anbietet - denn meistens
wissen sie nicht, wo sie anfangen sollen zu suchen.
Es kommt vor, dass auch Familienangehörige zumindest zeitweise
zusammen mit der Transe eine Familientherapie machen. Das hat mehrere
positive Auswirkungen: einerseits können andere vorhandene Probleme
oder Erlebnisse, welche ihren Ursprung in der Familie haben, besser
verarbeitet werden; andererseits erleben die Angehörigen den Umstieg
näher mit, verstehen oft besser, was denn da überhaupt vor
sich geht.
7.1.4 Was sollten Eltern nicht tun?
Druck ausüben, oder emotionale, finanzielle oder
andere Erpressungsversuche starten. Ein Transgender ist nicht transgender,
weil er die Eltern ärgern will oder sie bei den Nachbarn blamieren
möchte. Er oder sie ist auch nicht undankbar oder rücksichtslos.
Das ist eine schwere Entscheidung, die sich niemand leicht gemacht hat.
Und das Recht des Kindes auf ein glückliches Leben sollten Eltern
respektieren. Denn ansonsten kommt es häufig zum Bruch mit der
Familie - denn auch, wenn man seine Eltern noch so gerne hat - irgendwann
ist auch hier die Grenze erreicht, und es ist dann vielleicht besser,
wenn man sich für eine gewisse Zeit zurückzieht.
7.2 Partnerschaft
7.2.1 Wie wird der Partner/die Partnerin reagieren?
Oftmals sehr schwierig ist es für Transgender, LebensgefährtInnen
die Wahrheit zu sagen - aber hier sind Offenheit und Ehrlichkeit das
Beste, was man tun kann. Die meisten ParterInnen fühlen zumindest,
dass die innere Spannung immer mehr zunimmt; mitunter kommt es auch
schon im Vorfeld zur Verweigerung bei Zärtlichkeiten oder beim
Sex oder zu anderen Problemen, worüber sich der Partner oft ernsthafte
Gedanken macht und nach den Gründen sucht. Erklärt man sich
rechtzeitig und in Ruhe, kann man die Zeit des Umstiegs miteinander
durchstehen und ist vielleicht auch danach noch ein Paar.
Gibt es Spannungen in der Partnerschaft, lohnt eventuell sogar eine
Paartherapie.
Man darf jedoch nicht vergessen, dass auch der Partner einen unveränderlichen
Persönlichkeitskern hat - und manchmal reicht noch soviel Liebe
nicht aus, aus einer Lesbe eine Hetera zu machen, oder den weiblichen
Körper, der vorher geliebt wurde, auch in seiner neuen männlichen
Form zu liebkosen (oder umgekehrt). Der/die PartnerIn hat ebenso ein
Recht auf ihr eigenes Leben wie die Transe selbst!
7.2.2 Was ist, wenn eine Scheidung nicht vermeidbar
ist
Wichtig ist, immer daran zu denken, dass man eine
lange Zeit gemeinsam gelebt hat, gemeinsames aufgebaut hat und vielleicht
gemeinsame Kinder hat. Dementsprechend sollten beide Partner darauf
achten, die Entscheidungen des anderen zu respektieren. Beide sollten
sich darüber im Klaren sein, dass auch der Partner grade eine
schwere Zeit durchmacht. Vorwürfe und Kleinkrieg bringen überhaupt
nichts, außer noch mehr Schmerzen für einen selber und den
anderen.
Kommt es zur Scheidung einer Ehe, so haben beide Partner wie bei einer
"normalen" Scheidung auch unter Umständen gegenseitige
Ansprüche. Durch Transgender ändert sich daran nichts! Auch
die Personenstandsänderung befreit den Ex-Ehepartner nicht von
Unterhaltszahlungen.
7.3 Kinder
7.3.1 Werden mir die Kinder weggenommen?
Nein, auf keinen Fall! Mittlerweile sind die Jugendämter
meist so weit, dass nicht vermeintliche "Perversitäten",
sondern das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Ein Kind leidet in
der Regel nicht so sehr darunter, dass ein Elternteil den Umstieg durchlebt
- wesentlich mehr würde es ein Kind schmerzen, völlig und
vor allem grundlos (es würde ja wohl nicht gesagt werden, warum
das passiert) von diesem geliebten Elternteil getrennt zu werden. Gegebenenfalls
kann aber eine unterstützende Therapie für das Kind sinnvoll
sein, vor allem wenn noch andere Probleme dazukommen
7.3.2 .Wer bekommt die Kinder bei einer Scheidung?
Wie bei jeder anderen Scheidung auch muss zu allererst
auf das Wohl des Kindes geachtet werden.
Transgender alleine ist jedenfalls kein Grund, die Kinder grundsätzlich
an den anderen Partner zu geben. Auch haben Untersuchungen ergeben,
dass Kinder aller Altersstufen mit trans alleine noch ganz gut
umgehen können - bei einem schmutzigen Kriegs ums Sorgerecht normalerweise
aber Schaden nehmen.
7.3.3 Können Kinder adoptiert werden?
Theoretisch ja - aber da es schon sehr viele Ehepaare
gibt, welche auf ein Adoptionskind warten, stehen die Chancen für
ein Paar mit Transe nicht sonderlich gut.. Trotz der zunehmenden Normalisierung
beim Sorgerecht ist man als Transe bei Adoptionsverfahren nicht unbedingt
die erste Wahl
Nur selten hingegen ist es ein Problem, die Kinder eines Ehepartners
zu adoptieren.
7.3.4 Wie kommt man sonst an eigene Kinder?
Es gibt künstliche Befruchtung - allerdings ist dieses
Thema rechtlich und medizinisch schwierig, wenn nicht gar im Moment
unmöglich: In Deutschland sind Leihmutterschaft und Fremdbefruchtung
nicht zulässig. Es gibt aber die entsprechende Möglichkeit,
im Ausland die entsprechenden Behandlungen durchführen zu lassen;
und einen Samenspender zu finden, ist oft auch möglich.
Es besteht theoretisch die Möglichkeit, zuvor gespendetes
eingefrorenes Sperma oder Eizellen zu verwenden, um nach dem Umstieg
ein Kind zu machen. Jedoch nimmt die Qualität des Spermas mit dem
Lauf der Zeit ab. Das Problem dabei ist allerdings, dass man sich
gegebenenfalls in einer rechtlichen Grauzone befindet, da noch Uneinigkeit
darüber besteht, ob man tatsächlich, wie für die Personenstandsänderung
gefordert, dauernd fortpflanzungsunfähig ist, wenn es noch potentiell
funktionsfähige Keimzellen gibt.
Auch darf man nach erfolgter Namensänderung kein
Kind mehr zeugen oder gebären - ansonsten wird die Namensänderung
automatisch rückgängig gemacht.
7.4 Arbeit
7.4.1 Kann man im Beruf gekündigt werden?
Nein! Dazu gibt es mittlerweile sogar ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofes, auf das man sich berufen kann. Eine Diskriminierung wegen
Trans* ist eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts - und somit
definitiv unzulässig.
Falls man allein mit der Begründung Transgender gekündigt
wird, so sollte man sich zur Wehr setzen. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten
muss man übrigens bei Klagen im Arbeitsrecht erst einmal nichts
an Gerichtsgebühren zahlen - erst wenn man einen Prozess verloren
hat.
Die IG Metall arbeitet zur Zeit sogar eine Muster-Betriebsvereinbarung
zum Thema Trans aus.
7.4.2 Muss man bei Bewerbungen um einen Job Trans*
angeben?
Nein, und das gilt nach erfolgter Namens(!)änderung
sogar für Berufe, wo das Geschlecht ausschlaggebend ist. Es geht
auch niemanden etwas an, was man zwischen den Beinen hat. Die Arbeitsleistung
und andere Qualifikationen sollten ausschlaggebend sein - schliesslich
sollte man sich die Karriereleiter nicht "hochschlafen".
Es ist auch ein Unterschied, ob man den Umstieg erst noch
vor sich hat, gerade dabei ist oder alles schon hinter sich hat - je
nachdem kommen nämlich auf den Arbeitgeber Fehlzeiten und andere
Unannehmlichkeiten zu, die bei der Einstellung durchaus relevant sein
können.
Wenn man nach dem Umstieg bereits im Bewerbungsschreiben
oder im Vorstellungsgespräch auf Trans* hinweist, mag das unter
Umständen fair oder sogar vorteilhaft sein, aber ebenso ist es
gelegentlich auch kontraproduktiv. Ein Bewerbungsschreiben kann leicht
im Papierkorb landen, ohne Angabe von Gründen. Andererseits kann
auch eben dieser Mut zum grossen Pluspunkt werden, durch den man heraussticht.
Hier sollte man sich vorher gut über den zukünftigen Arbeitgeber
samt Arbeitsplatz informieren, und vor allem sich gut überlegen,
wie man mit den möglichen Konsequenzen umgeht.
Befindet man sich noch im Umstieg, sollte man sich ebenfalls
überlegen, inwieweit man einen neuen Arbeitgeber vorher informiert.
Es ist mit Sicherheit einfacher, wenn man erst mal nicht darauf hinweise
- man kann aber hinterher größere Schwierigkeiten bekommen.
Schließlich nimmt der Arbeitgeber und die Kollegen dann zu Recht
an, dass man etwas verschwiegen hat, was doch nicht unwichtig war.
7.4.3 Das Arbeitsamt will mich unter meinem "alten"
Geschlecht vermitteln
Unzulässig! Das Arbeitsamt ist muss mittlerweile
versuchen, auch schon vor der Namensänderung nach dem gelebten
Geschlecht zu vermitteln. In Köln gibt es sogar schon einen speziellen
Trans*-Beauftragten dafür.
7.4.4 Auf den alten Schul- und Arbeitszeugnissen steht
noch der alte Name - wie soll ich mich da bewerben?
Man kann versuchen, bereits vor der Namensänderung
die Zeugnisse auf den neuen Namen zu ändern (siehe 2.6). Ansonsten
kann man entweder über eine Zeitarbeitsfirma Arbeit suchen, so
dass an der eigentlichen Arbeitsstelle die "falschen"
Papiere nie auftauchen. Bei sehr vielen Zeitarbeitsfirmen wird man nicht
der/die erste Transgender sein. Oder man versucht einfach sein Glück
und erklärt die Namensdiskrepanz in der Bewerbung.
Ist die Namensänderung amtlich, sind die entsprechenden
Stellen verpflichtet, auf den neuen Namen zu ändern - dazu müssen
sie sogar, soweit möglich, die alten Formulare und Stempel benutzen,
sowie das alte Datum einzusetzen!
Ein anderes Problem ist die Bundeswehr. TFs, die bei der
Bundeswehr ihren Dienst geleistet haben, haben nun eine "Lücke"
im Lebenslauf. Man kann jedoch versuchen, hier mit den entsprechenden
Stellen zu reden: immer öfter sind die dortigen Leute so kulant
und schreiben eine neue Bestätigung für Sanitätsdienst
oder ähnliches aus. Nachfragen lohnt sich also!
TMs wiederum sollten auf die Frage gefasst sein, warum
sie denn weder Wehr- noch Zivildienst geleistet haben. "Die haben
mich einfach nie gezogen, und warum sollte ich mich freiwillig melden?"
reicht normalerweise als Antwort völlig aus.
8 Weiterführendes
8.1 Im Internet
8.1.1 Webseiten:
TransMann - Hier
gibt es auch jeweils die aktuellste Version des FAQ
Die DGTI - Deutsche Gesellschaft
für Transidentität und Intersexualität
Transgender-net.de
Viva (München)
International Journal of Transgenderism (Wissenschaftliche Zeitschrift,
englisch)
IJ TRANSGENDER on transsexualism, transvestitism, cross dressing and
other transgender topics
http://www.symposion.com/ijt/
Listen von örtlichen Selbsthilfegruppen finden sich auf:
http://dgti.trans-info.de/shg.htm
http://www.transgender-net.de/Gruppen/gruppen.html
http://www.vivats.de/shg/index.html
8.1.2 Diskussionsforen
8.1.2.1 Newsgroups
de.alt.soc.transgendered (Deutsch)
alt.support.intergendered (Englisch, für Androyne, Bi-Gendered,
Gender-Bender usw.)
alt.support.srs (Englisch; SRS=Sex Reassignment Surgery, behandelt aber
generell Trans*-Fragen)
soc.support.transgendered (Englisch)
8.1.2.2 Mailinglisten:
Darklahn: Allgemeine Mailingliste zum Thema Trans*
Einschreiben: mail an Majordomo@dark.lahn.de Im Text "subscribe
transgender"
TransMann-Liste: einschreiben: leere Mail an tmc-subscribe@yahoogroups.de
TransMann-Youngster-Liste für TMs bis ca. 25 Jahre:
Einschreiben: Leere Mail an ytm-subscribe@yahoogroups.de
Trans-Gruppen Allgemeine Liste zum Thema Trans-Arbeit
Einschreiben: Leere Mail an trans-gruppen-subscribe@yahoogroups.de
8.2 Bücher
8.2.1 Bücherlisten im Internet
http://buecher.transmann.de
http://www.transgender-net.de/Buecher/buecher.html
http://www.vivats.de/medien/buecher
http://www.genderwunderland.de/medien/index1.html
8.2.2 Empfehlenswert (wird noch ergänzt)
Karin Hertzer:
Mann oder Frau. wenn die Grenzen fließend werden
Taschenbuch - 220 Seiten (1999)
Ariston-vlg., München;
ISBN 3-7205-2063-3
Holde-Barbara Ulrich, Thomas Karsten:
Messer im Traum. Transsexuelle in Deutschland
gebundene Ausgabe - 171 Seiten (1994)
Konkursbuch vlg., Tüb.
ISBN 3-88769-076-1
Wer noch mehr Fragen und/oder Antworten hat, kann uns diese mailen.
Änderung
1.01 - kleine Ergänzungen
2.0 - Erweiterung um einen allgemeinen Teil und TF-Frauen
2.1 - Erweiterung Bezeichnungen und kleine Ergänzungen - (Februar 2000)
3 - vollständige Überarbeitung - Juli 2000
3.01 - kleine Korrekturen und Ergänzung
3.02 - Newsgroup-Eintrag geändert
3.03 - URLs korrigiert und kleinere Ergänzungen (November 2004)
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