TMC - TransMenCologne - Satzung

 

Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung der sozialen Integration von Frau-zu-Mann Transsexuellen (FzMs). Zu diesem Zweck bietet die ArGe TMC Veranstaltungen hauptsächlich für FzMs an, aber auch Informationen für FzMs und alle Interessierten.

Mitglied der ArGe können alle Menschen werden, deren Geschlechtseintrag bei der Geburt 'weiblich' lautet oder lautete, die sich jedoch mit diesem Wort falsch oder nicht ausreichend beschrieben fühlen.

Die ArGe TMC ist hauptsächlich in Köln und Umgebung tätig. Sollte sich die Notwendigkeit gleicher oder ähnlicher Arbeit an Orten ergeben, die für eine effektive Zusammenarbeit zu weit entfernt sind, wird TMC Hilfestellung bei der Gründung einer entsprechenden regionalen Gruppe geben. Falls sich die Notwendigkeit ergeben sollte, wird angestrebt, dass diese Gruppen zusammen eine überregionale Gruppe bilden.

Mit anderen Gruppen, insbesondere solchen, die für Transsexuelle tätig sind, strebt die TMC eine Zusammenarbeit an, soweit dies ihren Zielen dienlich ist.

Über einen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet die Versammlung aller Mitglieder, mindestens aber 2/3, mit 2/3 Mehrheit. Nicht Mitglied können Personen werden, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie sich als Mitglieder den Zielen des TMC entsprechend verhalten. Ein solcher Sperrbeschluß kann nur von einer Mitgliedsversammlung mit 2/3 Mehrheit gefaßt werden, auf der mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Dieser Beschluß gilt für 3 Jahre, und muß gegebenenfalls dann erneuert werden.

Solchen Personen, sowie allen Nichtmitgliedern, ist jede Tätigkeit im Namen des TMC ausdrücklich verboten. Ausnahmen davon, die vor allem andere Vereine oder deren Vertreter betreffen können, werden ausdrücklich, schriftlich und nur mit auf maximal 6 Monate begrenzter Dauer erteilt, und zwar von einer Mitgliedsversammlung, auf der mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind, mit 2/3 Mehrheit.

Mitgliedsbeiträge, Gebühren und ähnliches werden nicht erhoben. Kosten, die Mitgliedern durch die Arbeit der Gruppe entstehen, werden im Regelfall nicht erstattet. Sie können nur dann durch Umlagen erstattet werden, wenn es vor der Ausgabe einen entsprechenden Beschluß der Mitgliedsversammlung gab. Nachträgliche Genehmigung einer Ausgabe kann nur beim schriftlichen Vorliegen einer Begründung der Dringlichkeit erteilt werden; ein Anspruch darauf besteht nicht.

Es wird eine Kasse geführt, mit einem Kassenbuch, in dem alle Ausgaben und Einnahmen, die nicht aus dem Privatvermögen der Mitglieder bezahlt werden, aufgeführt werden; mit Belegen. Dieses Kassenbuch ist jederzeit von jedem Mitglied einsehbar.

Die Mitgliedsversammlung wählt einen oder mehrere Vertreter, die für je ein Jahr die Gruppe nach außen vertreten (mindestens 2/3 anwesend, mit 2/3 Mehrheit). Die Wiederwahl ist nur einmal möglich, innerhalb von 5 Jahren darf jede Person maximal 3 Jahre als Vertreter gewählt werden. Den Vertretern können jederzeit von mindestens 1/3 der Mitglieder die Vertretungsberechtigung entzogen werden; dieser Beschluß muß innerhalb von 4 Wochen von der Mitgliedsversammlung (2/3 anwesend, 2/3 Mehrheit) bestätigt werden.

Sanktionen, die die ArGe gegen Mitglieder aussprechen kann, sind der Verweis und der Ausschluß. Ein Verweis kann ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied als Mitglied der TMC oder in ihrem Namen handelt, ohne dass dies die Zustimmung der Gruppe findet. Über einen Verweis kann nur die Mitgliedsversammlung entscheiden (2/3 anwesend, 2/3 Mehrheit). Ein Vertreter kann jedoch einen zeitlich beschränkten Verweis aussprechen, der innerhalb von 4 Wochen von der Mitgliedsversammlung bestätigt werden muß.

Der dritte Verweis führt automatisch zum Ausschluß. Danach ist die betreffende Person für 3 Jahre automatisch von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Zum sofortigen Ausschluß führt ein öffentliches Auftreten im Namen des TMC, das von der Mitgliedsversammlung mißbilligt wird, wenn die betreffende Person sich weigert, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die durch das Auftreten informierten Personen von der Mißbilligung des TMC und deren Gründen zu informieren.
 
Angenommen auf der Versammlung in Köln am 11.4.98
 
 


 
Zur Homepage E-Mail Die Sitemap

http://www.transmann.de/verein/1999_tmc_satzung.shtml
Post-Adresse: TransMann e.V. - Postfach 29 01 06 - 50532 Köln [an error occurred while processing this directive]