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Programm des TransMann e.V. |
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1 Grundlagen der Arbeit 1 Grundlagen der ArbeitDer TransMann e.V. setzt sich für die Belange von Transmännern ein, also Menschen, die sich mit ihrem ursprünglichen Geburtseintrag "weiblich" falsch oder unzureichend beschrieben fühlen. Im nun folgenden Text wird die Bezeichnung Transgender benutzt. Früher wurden dafür die Begriffe Transsexualität oder Transidentität benutzt. Wir benutzen Transgender, weil der Begriff nicht hauptsächlich eine sexuelle Störung suggeriert wie Transsexualität und nicht ein individuelles Identitätsproblem wie Transidentität. (Gender bezeichnet im Englischen das Geschlecht im sozialen Zusammenhang.) Außerdem schließt Transgender auch ganz explizit diejenigen ein, die bewußt ein Leben zwischen den Geschlechtern führen beziehungsweise für einen Geschlechtsrollenwechsel die medizinischen und/oder juristischen Hilfen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen wollen. Zusätzlich werden die Begriffe Transmann (Frau-zu-Mann-Transgender) und Transfrau (Mann-zu-Frau Transgender)gebraucht. 1.1 TransgenderTransgender wird heute vorwiegend als ein Problem betrachtet, für dessen Lösung Ärzte und Psychologen zuständig sind. Zunächst wird an Ärzte und Psychologen zwecks 'Heilung' verwiesen, und wenn diese scheitert - was sie eigentlich immer tut, da Transgender nicht heilbar ist - wird die Medizin dazu benutzt, wenigstens dafür zu sorgen, dass der "Fall" mit möglichst wenig Verunsicherung für den Rest der Gesellschaft gelöst wird, was vor allem bedeutet, dass geschlechtliche Eindeutigkeit angestrebt wird, und die Grenzen des herrschenden Mann/Frau-Konzeptes nicht angetastet werden sollen. Dabei erweist sich allerdings nicht nur die Gesellschaft häufig als wesentlich weniger schutzbedürftig als dies von etlichen "Fachleuten" angenommen wird, sondern durch die Entmündigung und Pathologisierung von Transgendern werden auch viele vermeidbare Probleme überhaupt erst geschaffen. Aber Transgender ist nicht in erste Linie ein medizinischen Problem, sondern ein soziales. Andere Gesellschaften wurden und werden mit diesem Problem ohne jegliche medizinische Intervention fertig; auch wenn diese vielfach gewünscht ist, und hier und heute oft notwendig ist, ist sie nicht die Lösung des Problems, sondern lediglich Hilfe zum (Über-)Leben. Transgender ist das Bewußtsein, in einer anderen Geschlechtsrolle als der zugewiesenen oder momentan gelebten besser leben zu können - oder überhaupt überleben zu können. Medizinische und juristische Maßnahmen können dies zwar ermöglichen oder erleichtern, sind aber nicht der Kern der Sache. Kern der Sache ist für jeden Transgender, eine Geschlechtsrolle zu finden, in der er leben will und kann. Und die Lösung dieses Problems kann eben nicht eine vorgeschriebene Kette von medizinischen und juristischen Maßnahmen sein, die der Reihe nach abgehakt werden, und an deren Ende ein möglichst eindeutiges Exemplar von "Mann" (oder "Frau") zu stehen hat. Ganz im Gegenteil liegt es alleine in der Entscheidung jedes einzelnen Transgenders, wie er leben möchte, und danach muß sich richten, welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Dazu gehört eben auch das Recht, nicht alle möglichen Maßnahmen
durchführen zu müssen oder zu wollen, und auch das Recht, (noch)
ungewöhnliche oder seltene Kombinationen von Maßnahmen zu bekommen
(z.B. Mastektomie ohne Hormone, oder die Namensänderung ohne den
Wunsch nach medizinischen Maßnahmen), aber selbstverständlich
auch das Recht, alle Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Denn Männlich und Weiblich sind eben keine unvereinbaren Gegensätze, sondern die zwei Hälften einer Skala, die sich über das gesamte Spektrum des menschlichen Seins und menschlicher Lebensmöglichkeiten erstreckt. Die meisten Menschen stehen biologisch und in ihrer Identität eindeutig auf der einen oder anderen Seite der Skala. Bei manchen Menschen aber ist die Biologie auf der einen Seite, und die Identität auf der anderen Seite (wobei neuere Forschungen durchaus darauf hindeuten, dass zumindest Teile dieser Identität biologisch prädestiniert sind). Und wiederum andere Menschen sind - biologisch oder bezüglich ihrer Identität oder beides - in der Mitte dieser Skala zu finden; in einem wenig besiedelten, aber stark bewegten Teil. Dies sind Menschen, die sich als bigendered betrachten (beiden Geschlechtern zugehörig) oder solche, die sich keinem Geschlecht zugehörig betrachten, sowie Teile der Intersexuellen. Jede dieser Möglichkeiten ist gültig; und niemand darf gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, sich von dort wo er ist und sich wohl fühlt auf eine andere Stelle zu bewegen (noch sollten wir uns selbst dazu zwingen) nur weil dies oft dem herrschenden Bild von "Mann" und "Frau" als unvereinbaren Gegenpolen , zwischen denen auch nichts anderes existieren kann, widerspricht. 1.2 Transmänner in Deutschland Gerade Transmänner, die sich nach den medizinischen Behandlungen
meist völlig unauffällig in der Gesellschaft bewegen können
(vom Problem der genitalangleichenden Operation abgesehen), werden unter
Druck gesetzt, möglichst "normal" und unauffällig
zu leben. Dies sowohl von 'offizieller' Seite, vor allem Ärzten,
die es als Erfolg verbuchen, wenn sie möglichst eindeutige Ergebnisse
produzieren (was immer das heißen mag), als auch von anderen Transgendern,
die entweder in vorauseilendem Gehorsam Anpassung als die erste Transenpflicht
proklamieren, oder, wenn sie dies schon selber nicht erreichen können,
es wenigstens von allen anderen verlangen. Es sollen, wie auch auf anderen
Gebieten, Heterosexualität und eindeutige Genitalien zur Norm erhoben
und teilweise sogar erzwungen werden. Die Möglichkeit zu Selbsterkenntnis und Selbstreflexion ist für Transmänner bisher kaum gegeben, da die bisherige Selbsthilfeorganisation von Transgendern fast ausschließlich auf Transfrauen zugeschnitten war. Von vielen Behandlern und Begutachtern sind solche Reflexionen - und die individuellen und selbstbestimmten Lösungen, die ihre unvermeidliche Folge sind - ohnehin unerwünscht. Diese Reflexion ist aber notwendig, damit Transmänner nicht von einer Rolle, die sie nicht ausfüllen konnten, in eine gedrängt werden, die sie so nicht ausfüllen wollen oder können. Es muß jedem die Möglichkeit gegeben werden, so zu leben, wie er möchte - mit oder ohne Penoid, schwul, hetero, oder pan, als Bauarbeiter oder Damenfriseur, als Akademiker oder Hausmann. 1.3 Der TransMann e.V.Transmänner brauchen Raum und Möglichkeit, um sich selbst und ihre Bedürfnisse kennen und durchsetzen zu lernen. Dies muß in einem repressionsfreien Rahmen geschehen, in dem jede Möglichkeit des persönlichen Ausdrucks der eigenen Geschlechtlichkeit respektiert wird. Transmänner brauchen aber auch Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten, um diese erkennen und durchsetzen zu können. Aber nicht nur Transmänner haben Informationsdefizite. Auch die breite Öffentlichkeit lernt grade erst, dass Transmänner überhaupt existieren. Auch dort sind dringend mehr Information und Kooperation notwendig, damit Transmänner zu einem Teil einer pluralistischen und toleranten Gesellschaft werden können, ohne sich verstecken zu müssen oder auf Unverständnis zu stoßen. 2 Ziele der Arbeit des TransMann e.V.An Anfang stand der Kölner Männer-Stammtisch, der lediglich die Möglichkeit bieten sollte, soziale Kontakte unter Transmännern zu knüpfen. Aber schnell wurde die Notwendigkeit deutlich, teilweise grundlegende Informationen überhaupt zur Verfügung zu stellen. Und schließlich wurde auch deutlich, dass sich diese Arbeit nicht weiter auf Köln und das Internet und Transmänner selber beschränken konnte, sondern dass auch dringend notwendige politische Veränderungen angegangen werden mußten. 2.1 Emanzipation2.1.1 Emanzipation von TransgendernTransgendern werden in Deutschland immer noch grundlegende Menschenrechte verweigert, so das Recht auf ihre Menschenwürde, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Aber fast noch schlimmer ist, dass sie diese Mißachtung ihrer Grundrecht nicht nur fraglos zu akzeptieren gelernt haben, sondern sie teilweise sogar verinnerlichten. Dies ist ein Resultat der langen Jahre des Kampfes um eine Existenzberechtigung als solche, sowie eine wenigstens teilweise juristische und krankenkassenrechtliche Anerkennung ihrer Bedürfnisse, und schließlich im immer noch andauernden Kleinkrieg um die Einforderung dieser Rechte im Einzelfall. Nur vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen, dass manche Transgender eine an Schärfe kaum noch zu überbietende Ausgrenzungspolitik gegenüber anderen Transgendern betrieben, vor allem denjenigen, welche die "Standardlösung" für sich ablehnten und/oder nicht als "Standardmann" oder "Standardfrau" leben konnten oder wollten. Dies hat eine gemeinsame Transgender-Bewegung jahrzehntelang erfolgreich verhinderte, und damit auch die dringend notwendige Verbesserungen der sozialen und rechtlichen Situation von Transgendern. Transgender weigern sich heute, die juristischen und medizinischen Optionen als Gnadenakte zu betrachten, die ihnen bei hinreichender Anpassung an die Normen der Gesellschaft (oder das, was einige "Fachleute" dafür halten) gewährt werden. Sie betrachten diese als ihr Recht, das sie nun einmal benötigen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können (und oft genug, um überhaupt überleben zu können). Sie weigern sich, Erfüllungsgehilfen überkommener Geschlechternormen zu sein. Und sie lernen, zusammenzuarbeiten, um ihre Rechte auch zu bekommen. 2.1.2 Emanzipation von TransmännernTransmänner haben zumeist nicht das Problem, sich als Gruppe von den Überresten von Transgender-Grabenkriegen befreien zu müssen. Aber sie haben ein anderes Problem: Für sie hat es nie eine Struktur gegeben, in der sie sich und ihre besonderen Bedürfnisse kennenlernen und reflektieren konnten. Ebenso gab es nur sehr wenig Informationen über ihre spezifische Situation und ihre spezifischen Probleme. Dadurch kam und kommt es oftmals zu leicht vermeidbaren Problemen, manche so simpel wie die Wahl einer suboptimalen Operationsmethode, und manche so komplex wie die teilweise immer noch stattfindende Zwangsheterosexualisierung von Transmännern. 2.1.2.1 Emanzipation durch InformationInformationen über ihre Möglichkeiten und Rechte sind für Transmänner dringend notwendig. Das betrifft
Denn noch werden diese Rechte oftmals mit Füßen getreten, sei es durch eigenwillige Interpretationen des TSG, teilweise absurde Richtlinien für Begutachtungen, oder aufgrund von durch keine juristische oder medizinische Notwendigkeit gedeckten Kostenübernahmeverweigerungen oder -verzögerungen, oder durch Diskriminierung von Transgendern auf anderen Gebieten. Aber auch Informationen über allgemeine Lebensmöglichkeiten fehlen häufig. So ist zum Beispiel die Aussage, dass man sich auch als Transmann nicht herrschenden Geschlechtsrollenklischees verpflichten muß, um das Recht zu bekommen, so zu leben, wie es den eigenen persönlichen Bedürfnissen entspricht, keinesfalls selbstverständlich. Aber das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Wahrung der Menschenwürde ist keines, dass man sich erst durch Wohlverhalten verdienen muß. 2.1.2.2 Emanzipation durch AustauschTransgender stoßen häufig auf Schwierigkeiten, die auch andere Minderheiten kennen - zum Beispiel Ausgrenzung und Abschiebung als "Kranke". Viele dieser Minderheiten haben diese Schwierigkeiten erfolgreich bekämpft. So führte beispielsweise die jahrzehntelange Arbeit der Lesben- und Schwulenbewegung zu einer gefestigten, wenn natürlich auch noch verbesserbaren Akzeptanz in der Gesellschaft. Ein anderes Beispiel sind Behinderte, die heute ihre Behinderung nicht mehr verstecken müssen oder selbst versteckt werden. Wir möchten durch Austausch an Erfahrungen von anderen lernen, mit Intoleranz und Diskriminierung umzugehen und diese abzubauen. Auch Transgender machen unterschiedliche Erfahrungen und finden unterschiedliche Lösungswege. Ein Austausch untereinander vermeidet, dass jeder das Rad neu erfinden muß. Auch das gilt nicht nur für formale und medizinische Probleme, sondern vor allem auch für die allgemeine Lebensgestaltung. Ein gemeinsames Auftreten kann hier viel bewirken - wer alleine gegen herrschende Meinungen angeht, ist nur ein Querulant. Viele Querulanten zusammen jedoch können etwas ändern. Informationen sind nicht überall jeweils auf dem aktuellsten Stand oder fehlen ganz. Durch Austausch und Kooperation aller Transgender, Selbsthilfegruppen und Organisationen können Ziele schneller, besser und einfacher erreicht werden. 2.1.3 Emanzipation der GesellschaftDie Gesellschaft besteht aus allen Menschen - und wir sind ein Teil davon. Transgender lassen sich nicht länger verstecken und physisch wie psychisch verstümmeln, nur damit Teile der Gesellschaft sich nicht mit ihnen - und damit mit ihrem eigenen Verständnis von Geschlechtlichkeit - auseinandersetzen müssen. Die Geschichte zeigt, dass die Vielfalt der Menschen und die Freiheit, diese Vielfalt leben zu können, ihr höchstes Gut ist. Transgender sind eine der vielen Facetten des Menschseins, und sie zu verleugnen würde bedeuten, einen Teil von sich selbst zu verleugnen.. 2.2 SelbstbestimmungsrechtTransgendern wird oft die Fähigkeit abgesprochen, über sich selbst zu bestimmen zu können. "Fachleute" wollen bestimmen, wie Transgender zu leben und zu handeln haben. Ehemals erleichternde Rahmenbedingungen werden durch vermeintlich verbindliche Richtlinien von "Experten" in Hürdenparcours verwandelt, in denen jegliche selbstständige Entscheidung unerwünscht ist. 2.2.1 Namens- und PersonenstandsänderungDer erste Teil des TSG war ursprünglich als unterstützendes Element des sozialen Umstiegs geschaffen worden; Transgendern sollte die Möglichkeit gegeben werden, zumindest im Alltagsleben frühzeitig und gegebenenfalls ohne irgendwelche medizinischen Maßnahmen in der neuen Rolle zu leben. Da besonders bei Transmännern (aber auch vielen Transfrauen) spätestens mit Verabreichung der Hormone äußeres Erscheinungsbild und Name im Ausweis sehr schnell nicht mehr zusammen passen, müßte sich der Betreffende sonst unfreiwillig immer wieder rechtfertigen und offenbaren. In welchem "öffentlichen Interesse" dies liegen soll, kann nicht plausibel erklärt werden. Mittlerweile jedoch werden die Anträge auf Namensänderung auf Grund der allgemein überlasteten Gerichte und oftmals willkürlich in die Länge gezogener Begutachtung nur schleppend entschieden, wodurch der ursprüngliche Zweck unterlaufen wird. Eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens ist somit dringend notwendig. Und es ist zwar möglich, eine Namensänderung zu bekommen ohne dass medizinische Maßnahmen bereits durchgeführt wurden. Äußert man aber, dass man keine (oder oft auch nur, nicht alle) medizinischen Maßnahmen wünscht, bedeutet dies fast immer, dass auch eine Namensänderung verweigert wird. Auch das faktische Heiratsverbot für Namensgeänderte muß entfallen, da es das Recht auf Selbstbestimmung gravierend verletzt Die sowohl für die Namens- als auch die Personenstandsänderung notwendigen Gutachten kosten mitunter viel Geld. Durch eine Vereinfachung des Verfahrens könnte viel gespart werden, zumal diese Kosten oftmals über die Prozeßkostenhilfe von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Dazu kommen andere vermeidbare Kosten wie Arbeitslosigkeit aufgrund "falscher" Papiere, oder Behandlungskosten aufgrund von dadurch entstandenen Depressionen usw. Es muß der Zwang zu geschlechtsangleichenden Operationen (GA), sowie die Zwangssterilisation für die Personenstandsänderung entfallen - auch Transgender haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit! Es ist unakzeptabel, dass der Paragraph 175, der einer der Hauptgründe für den Zwang zur GA war, seit Jahren gestrichen ist, Transgender jedoch weiterhin genau diesem Zwang ausgesetzt sind.. Mittelfristig sollte das Namensrecht komplett geändert werden, so dass die Namensänderung ganz wegfällt. Dabei sollte sowohl die Vorschrift, dass der Vorname geschlechtsspezifisch sein muß, fallen, als auch eine Namensänderung schnell, billig und unkompliziert möglich sein, so wie dies in anderen Ländern der Fall ist. 2.2.2 Recht auf Selbstbestimmung über den Körper und körperliche UnversehrtheitDie Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen hängt jeweils vom Einzelfall ab und kann nur vom Einzelnen entschieden werden. Es ist absurd, dass immer noch einige Menschen der Meinung sind, ein derartig komplexes Thema wie Transgender auf die körperliche Erscheinung reduzieren zu können, und den Wunsch nach "allen möglichen" körperverändernden Maßnahmen als notwendiges Kriterium für die Diagnose Transgender betrachten. Unzumutbar, und elementare Menschenrechte ignorierend, ist es, wenn dieses absurde Kriterium dazu genutzt wird, notwendige medizinische oder juristische Maßnahmen zu verweigern. Es gibt nicht nur Leute, die einigermaßen zufrieden in ihrem Geburtsgeschlecht leben und Leute, die das komplette Programm einer Geschlechtsangleichung für sich benötigen. Dazwischen gibt es Transgender, die alle möglichen Kombination der möglichen Maßnahmen benötigen, und diese dürfen ihnen nicht verweigert werden mit der Begründung, dass wer nicht alles benötige, gar nichts benötigt. Vor allem einen Zwang zur genialangleichenden Operation (GA) darf es nicht länger geben - weder für die Personenstandsänderung, noch als Beurteilungskriterium für medizinische Maßnahmen. Die GA ist nicht nur ein schwerer Eingriff an äußerst empfindlicher Stelle mit oftmals suboptimalem Ergebnis. (Das gilt übrigens - wenn auch in geringerem Maße - auch für Transfrauen). Vor allem ist es ein Eingriff, der die intimsten Stellen eines Menschen betrifft. Und so wichtig er für das Selbstwertgefühl des einzelnen sein mag - für "die Gesellschaft" ist er irrelevant, denn schließlich bekommen die Ergebnisse eines solchen Eingriffs letztendlich nur wenige Menschen zu sehen. Jedoch darf das Recht auf angemessene medizinische Behandlung unter der freien Entscheidung für oder gegen solche Maßnahmen nicht leiden: Sieht ein Transgender eine operative Angleichung (oder eine andere Maßnahme) als für sich notwendig an, so darf diese ihm nicht verweigert werden, nur weil vielleicht andere Transgender darauf verzichten können. 2.2.3 Vernünftige Behandlung und BegutachtungenGutachter haben nicht zu überprüfen, ob Transgender ihren Vorstellungen von Männern oder Frauen entsprechen. Gutachter bekommen Aufträge für Gutachten oder medizinische Stellungnahmen mit klaren Fragestellungen. Gutachter haben nicht das Recht, Aufträge für Gutachten dazu zu benutzen, Klienten für ihre Praxis zu akquirieren, Therapieversuche zu unternehmen, oder Transgendern ihre persönlichen Vorstellungen davon, wie Männer oder Frauen zu sein haben, aufzuzwingen.. Bei Begutachtungen, Untersuchungen und Behandlungen ist auch die Menschenwürde der Transgender zu beachten. Auch wenn es dabei oft um Geschlecht und Geschlechtsorgane geht, haben auch Transgender ein Recht auf eine Intimsphäre und auf Respekt vor dieser. Für Gutachten für die Namensänderung ist es beispielsweise nicht erforderlich, körperliche Untersuchungen durchzuführen, welche die Wirkung der Hormone feststellen. Und die Feststellung einer erfolgten Operation muß nicht vor einer Gruppe Medizinstudenten durchgeführt werden. Eine - durchaus sinnvolle - Überprüfung der Notwendigkeit der Behandlung darf nicht zu Behandlungsverweigerungen oder unangemessenen Behandlungsverzögerungen führen. Welche Behandlungen und vor allem chirurgischen Maßnahmen jemand braucht hängt alleine von dessen individueller Entscheidung ab. Die Genehmigung einer Maßnahme darf nicht automatisch die Verweigerung anderer Maßnahmen nach sich ziehen. Wer zunächst einmal eine Prothese oder einen Klitorispenoid probieren will, und dann feststellt, dass es doch nicht reicht, und er einen großen Aufbau benötigt, hat ein Recht darauf. Dies ist übrigens auch durchaus im Sinne der Kostensenkung im Gesundheitswesen. Transgender haben ein Recht auf gute Behandlung. Eine Behandlung darf nicht bei einem Arzt erzwungen werden, der diese - und sei es nur nach Meinung des Patienten - nicht gut beherrscht; oder zu dem ein Patient vielleicht kein Vertrauensverhältnis aufbauen. Eine Operation beispielsweise, die aufgrund mangelnder Erfahrung des Chirurgen viele Korrekturoperationen und lange Krankenhausaufenthalte mit sich bringt, ist dann auch nicht mehr billiger, als eine professionelle Operation bei einem angeblich teureren, jedoch erfahrenerem Arzt oder eine Operation, die in mehreren Schritten durchgeführt wird. Und eine Psychotherapie bei einem Psychologen, zu dem kein Vertrauensverhältnis besteht, ist im besten Falle sinnlos, ebenso wie eine Psychotherapie, zu welcher der Patient unter Androhung der Verweigerung von Gutachten oder Kostenübernahmen gezwungen wird. Den Zeitrahmen der Behandlung bestimmt der Transgender selbst. Weder darf beispielsweise mit unsinnigen Begründungen eine genitalangleichende Operation verweigert werden, beispielsweise weil die Mastektomie noch kein Jahr zurückliegt, noch darf eine OP mit der Begründung verweigert werden, bis jetzt sei es ja auch ohne gegangen, oder bei anderen gehe es ohne. 2.2.4 Recht auf FamilieJeder Transgender hat wie jeder andere Mensch das Recht, eine Familie zu haben. Transgender haben ebenso die Fähigkeit und das Bedürfnis zu lieben, eine Partnerschaft oder Ehe zu führen, oder Kinder zu erziehen wie jeder andere Mensch auch. Erfahrungen haben gezeigt, dass gerade Kinder den Umstieg eines Elternteils sehr gut verkraften können. Ihnen ist es wichtig, dass jemand für sie da ist - das Geschlecht ist dabei zweitrangig. Es kann also nicht sein, dass einem Transgender das Sorgerecht oder gar das Besuchsrecht genommen werden oder die Kinder unnötig unter den Vorurteilen gegenüber Transgendern leiden müssen. Aber auch eine bestehende Ehe muß nach dem derzeitigen Stand des TSG für die Personenstandsänderung geschieden werden - und dies auch, wenn diese intakt ist. Oft wird dabei sogar verlangt, dass die Trennung von Tisch und Bett eingehalten werden muß. Genau dies führt aber eventuell zur Entfremdung und somit die tatsächliche Trennung herbei. Das Adoptionsrecht sieht zwar offiziell Transgender nicht als Ausschlußgrund vor - jedoch in der Praxis sind die Chancen für ein Paar mit einem oder gar zwei Transgendern gleich Null. 2.3 IntegrationZiel unserer Bemühungen ist es letztendlich, Transgendern nicht nur ihre Rechte, sondern auch gesellschaftliche Akzeptanz zu verschaffen. 2.3.1 AntidiskriminierungZwar ist Transgender in Deutschland offiziell kein Kündigungsgrund - dennoch verlieren immer noch viele Transgender mit dem Umstieg ihren Arbeitsplatz. Auch bei vielen anderen Gelegenheiten werden Transgender diskriminiert, beispielsweise wenn Behörden auch nach der Namensänderung stur Briefe an "Frau Michael X" oder "Herrn Eva Y" schicken. Versicherungen weigern sich mit teilweise hanebüchenen Argumenten, Transgender zu versichern. Viele Beispiele ließen sich anführen. Auch im zwischenmenschlichen Bereich gibt es oftmals gravierende Probleme; Transgender, einmal als solche erkannt, werden oftmals beschimpft, angepöbelt und teilweise körperlich angegriffen. Aus diesem Grunde gehört auch der individuelle Ausdruck der Geschlechtlichkeit in eine Antidiskriminierungsgesetzgebung mit einbezogen. 2.3.2 Zusammenarbeit mit Lesben und SchwulenSeit den siebziger Jahren haben sich Transgender oftmals von Lesben und Schwulen distanziert, teilweise, weil sie gezwungen waren, zu beweisen, dass sie eben nicht nur Schwule oder Lesben mit einem Coming-Out-Problem waren, und teilweise auch, weil sie sich eben der heterosexuellen Norm weitestgehend anpassen wollten und/oder mußten. Und auch Lesben und Schwule sich in dieser Zeit häufig von Transgendern distanziert, um dem Klischee des "weibischen Mannes" oder der "männlichen Frau" entgegen zu wirken. Dies hatte zum großen Teil die gewünschte Wirkung - weiten Teilen der Bevölkerung ist mittlerweile bewußt, dass Homosexualität keine Frage des Geschlechtsempfindens ist. Jedoch mit der gegenseitigen Distanzierung wurde die historisch ja durchaus gewachsene "Queer Community" aufgeteilt in LesBiSchwul und Trans. Folge dieses Aufsplitterns ist für Transgender beispielsweise, dass (hinterher) lesbische oder schwule Transgender in der LesBiSchwulen Community teilweise große Akzeptanzprobleme hatten. Es hatte auch zur Folge, dass viele Leute sich zwischen der LesBiSchwulen Community und der Trans-Community entscheiden mußte, mit teilweise tragischen Folgen; sei es, dass Hormone genommen wurden nur um endlich in der Trans-Community anerkannt zu werden, oder dass eigentlich notwendige Maßnahmen nicht ergriffen wurde, weil man Angst hatte, dann nicht mehr zur LesBiSchwulen Community zu gehören. Lesben und Schwule kennen häufig nur noch Klischees über Transgendern (und umgekehrt ebenso). Dabei haben sie häufig mit den gleichen Problemen und Diskriminierungen im täglichen Leben zu kämpfen. Gemeinsames Suchen nach Lösungswegen und gegenseitige Unterstützung bei Aktivitäten tragen dazu bei, Vorurteile auf beiden Seiten abzubauen und Synergieeffekte zu schaffen. Und es schafft einen Lebensraum nicht nur für die LesBiSchwulen Transgender, sondern auch für die LesBiSchwulen Menschen, die in die herrschenden Geschlechtsrollen nicht hineinpassen oder hineinpassen wollen. Die Queer Community hat Hunderte von Jahren aus LesBiSchwulen und Transgendern bestanden. Sie sollte es auch in Zukunft wieder tun. 2.3.3 Zusammenarbeit mit SelbsthilfeViele Probleme haben Transgender durchaus mit anderen Gruppen gemeinsam, die ebenfalls ihre Probleme in der Selbsthilfe angehen. Dies betrifft sowohl den Bereich der Gesundheits- als auch der sozialen Selbsthilfe. Das sind beispielsweise die Probleme, die fast alle chronisch Kranken mit den Krankenversicherungen und medizinischen Diensten haben, oder auch die Probleme, die "Außenseiter" mit Diskriminierung haben. Es ist also durchaus sinnvoll, sich auch dort zu engagieren, wo sich Selbsthilfegruppen aus allen Bereichen zusammenfinden. 2.3.4 Trans-Themen in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien verankernIn anderen Ländern gibt es bereits Lehrstühle für Transgender. Dies zeigt nicht nur, dass dort Transgender ein Thema ist, welches ernst genommen wird, sondern es ermöglicht auch, dringend notwendige Forschung zu betreiben. So ist es dringend notwendig, die Forschung zum Thema Transgender in den verschiedenen Fachbereichen zu fördern und zu koordinieren. So müßte die Lebenswirklichkeit von Transgendern in Deutschland zu untersuchen werden, damit nicht immer wieder gegen die Meinung einzelner "Experten" angekämpft werden muß, dass zum Beispiel schwule oder lesbische Transgender unglücklicher wären als heterosexuelle, oder dass es nicht möglich sei, ohne genitalangleichende Operation ein zufriedenstellendes Leben zu führen. In Deutschland wird bei der sexuellen Aufklärung in der Schule gerade erst erwähnt, dass es Homosexualität gibt - Transgender sind scheinbar unbekannt. Jedoch gerade durch rechtzeitiges Wissen um Transgender können so manche persönliche Irrfahrten vermieden werden. Zudem könnten so Vorurteile vermindert werden. Die Medien greifen auf der Jagd nach Quoten leider oft zu "Bilderbuchtransen", welche einem Klischee entsprechen, das in den Köpfen der Zuschauer umhergeistert. Immer seltener werden gut recherchierte Informationen geboten, welche einerseits den Selbstfindungsprozeß von Transgendern und andererseits das Verständnis der restlichen Bevölkerung fördern könnten. Durch aktive Beteiligung an Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien kann das bestehende schiefe Bild von Transgender gerade gerückt werden. Kooperation und Offenheit, aber auch konstruktive Kritik und - wenn nötig - offener Protest sind die Wege, welche eingeschlagen werden müssen. 2.3.5 Gleiche Rechte in Europa und weltweit durchsetzenSo verbesserungswürdig die Situation von Transgendern in Deutschland ist - im europaweiten, und erst recht im weltweiten Vergleich ist sie oft geradezu paradiesisch. Nicht nur werden in vielen Ländern Transgendern notwendige medizinische und/oder juristische Maßnahmen verweigert, in manchen Ländern sind Transgender von aktiver Verfolgung und teilweise sogar von der Todesstrafe bedroht. Wir erklären uns mit Transgendern in anderen Ländern solidarisch, und unterstützen diese im Rahmen unserer Möglichkeiten. Wir fordern sowohl die Regierung als auch die Menschenrechtsorganisationen auf, diese Diskriminierung aktiv zu bekämpfen, und wir fordern, dass eine Verfolgung aufgrund einer abweichende Geschlechtsidentität ein Grund für Asyl oder Bleiberecht in Deutschland sein muß. 2.4 IntersexuelleIntersexuelle sind Menschen, bei denen biologische Merkmale nicht dem Standard von "männlich" oder "weiblich" entsprechen. Dies können chromosomale, hormonelle und/oder anatomische Abweichungen sein. Intersexuelle befinden sich bis heute in einer soziologischen, medizinischen und rechtlichen Grauzone. Sie können nahezu immer die wichtigsten Entscheidungen nicht selbst treffen: Bei Kindern, deren Anatomie sichtbar von der Norm abweicht, entscheiden fast immer bereits kurz nach der Geburt Mediziner und Eltern, welches Geschlecht das Neugeborene zugewiesen bekommen soll. Leitlinie ist dabei häufig nicht das Interesse des Kindes, sondern das medizinisch Machbare, beziehungsweise oft auch der Wunsch der Eltern nach einem bestimmten Geschlecht. Entsprechend werden dann häufig bereits am Kind schwerwiegende medizinische Maßnahmen durchgeführt, und das Kind - fast immer in wesentlich höherem Maße als biologisch eindeutige Kinder - in eine Geschlechtsrolle gedrängt, so dass es fast immer irreparabel psychisch wie physisch geschädigt wird. Persönliche Nachforschungen werden oft durch verschwundene Akten und schweigsame Verantwortliche und Eltern erschwert oder gar zunichte gemacht. Dabei bedarf es übrigens keineswegs großer Abweichungen von der Norm - beispielsweise wird schon ein ansonsten völlig normales Mädchen mit einer übergroßen Klitoris oft erst dann ins Geburtsregister eingetragen, wenn diese operativ verkleinert worden ist. Angeblich dient dies dazu, Diskriminierungen aufgrund dieser "Abweichung" zu vermeiden - wohlgemerkt, bei einem Neugeborenen. Genitalverstümmelungen in einigen afrikanischen Ländern werden - zu Recht - mit Abscheu betrachtet und bekämpft. Die Genitalverstümmelungen an Intersexuellen in den sogenannten zivilisierten Gesellschaften jedoch, die teilweise mit genau den selben Argumenten gerechtfertigt werden, gelten als absolut notwendige medizinische Maßnahmen, die teilweise sogar gegen den Willen der Eltern und/oder des Kindes durchgeführt werden müssen. Aber auch bei später festgestellten Abweichungen wird üblicherweise zunächst versucht, das "wahre" Geschlecht des Intersexuellen festzustellen, und dementsprechend behandelt. Dabei stehen physische Kriterien an erster Stelle der Entscheidungskriterien, dann folgen bei Kindern und Jugendlichen die Wünsche der Eltern. Das Empfinden des Intersexuellen - egal wie deutlich es sich äußert - wird jedoch meistens ignoriert. Die Grenzen zwischen Intersexualität und Transgender sind in der
Praxis allerdings fließend, so empfinden sich grade Intersexuelle
mit Chromomenabweichungen, die häufig erst im Erwachsenenalter festgestellt
werden, wenn überhaupt, als Transgender, und bei vielen Transgendern
bestehen auch physische Auffälligkeiten, die durchaus der Intersexualität
im weitesten Sinne zuzurechnen sind; teilweise sind auch bereits entsprechende
medizinische Behandlungen durchaus erfolgt - allerdings immer mit dem
Ziel, den Transgender mit seinem angeblich "wahren" Geschlecht
zu versöhnen. Wir befürworten auch explizit das Engagement von Intersexuellen, die sich nicht als Transgender empfinden und deren Organisationen, um diesem Mißstand ein Ende zu bereiten und die Situation von Intersexuellen zu verbessern. Auch Intersexuellen haben - ebenso wie Transgender - ein Anrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. 3 Der TransMann e.V.3.1 Grundsätze der ArbeitDer TransMann e.V. ist offen für alle, die sich mit dem Begriff "weiblich" nicht, falsch und/oder unzureichend beschrieben fühlen. Dies schließt den gesamten Transgender-Bereich ein, so auch "Drag" und so weiter. Jedem wird das Recht der Selbstfindung zugestanden, d.h. niemand wird zu irgendwelchen sozialen, medizinischen und/oder juristischen Aktionen gedrängt oder davon abgehalten. Frei nach dem Motto: Vielfalt in den Lebensformen soll jedem freigestellt werden, wie er oder sie leben möchte, auch wenn dies beinhaltet, von einer herrschenden Meinung abzuweichen oder aber bestimmte Erwartungen zu erfüllen. Insbesondere wird niemand diskriminiert aufgrund seiner sexuellen Orientierung, sexuellen Präferenzen, Partnerwahl oder familiären Situation, ebensowenig wie aufgrund der Entscheidung, welche medizinischen und/oder juristischen Maßnahmen jemand wünscht oder plant, oder aufgrund seiner geschlechtlichen Selbstdefinition. Angehörige, Freunde und ParternInnen von Transmännern sind sowohl bei Treffen als auch in der Vereinsarbeit nicht nur zugelassen, sondern ausdrücklich erwünscht. Jede Nachfrage nach Informationen, egal von wem, wird nach Möglichkeit erfüllt. Notwendige Informationen werden auf jeden Fall und für jeden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine Kostenbeteiligung für Informationsmaterial kann erbeten, aber nicht verlangt werden. Gleichfalls darf keine aggressive Mitgliederwerbung stattfinden; insbesondere darf niemals der Eindruck erweckt werden, dass jemand, um Hilfe oder Informationen zu bekommen, Mitglied des TransMann e.V. werden muß. 3.2 Aufbau des TransMann e.V.Der TransMann e.V. arbeitet auf die Verwirklichung der oben genannten Ziele hin, indem er einerseits Transmännern direkt mit Informationen und sozialen Angeboten zur Seite steht und sich andererseits für die notwendigen strukturellen und politischen Veränderungen einsetzt. Die Selbsthilfearbeit und die politische Arbeit sind dabei zwei Seiten derselben Sache. Nur wer das Selbstbewußtsein und die Informationen hat, um seinen eigenen Weg finden zu können, hat auch die Kraft, Hindernisse nicht nur für sich umgehen zu können, sondern sie im Interesse aller beseitigen zu helfen. Und nur wenn eine ohnehin schwierige Situation nicht durch überflüssige Hindernisse zusätzlich erschwert wird, ist es dem Einzelnen möglich, den jeweils besten Weg für sich zu finden. Daher ist die Arbeit des TransMann e.V. wie folgt organisiert: Angelegenheiten von bundesweitem Interesse werden vom Bundesarbeitsgruppe organisiert und/oder koordiniert. Dies betrifft
Mitglieder der Bundesarbeitsgruppe sind der Bundesvorstand sowie jeder,
der sich an dieser Arbeit beteiligen möchte. Regionale Arbeit und Selbsthilfe und soziale Aktivitäten vor Ort werden in den Regionalgruppen geleistet. Regionalgruppen sind entweder Regionalverbände oder Ortsgruppen. Alle Regionalgruppen des TransMann e.V. verstehen sich als ein Teil des TransMann e.V. Sie erkennen vor allem das Programm und die Satzung des TransMann e.V. an. Sie sind durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ebenso gebunden wie die Bundesarbeitsgruppe. Auf der Mitgliederversammlung hat jede Untergliederung als Gruppe ein Vorschlags- und Rederecht. Regionalgruppen können sich eigene Satzungen, Geschäftsordnungen und/oder Ergänzungen zu diesem Programm geben. Diese müssen auf der Basis der Satzung und des Programms sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung beruhen und sind dem Bundesvorstand zur Kenntnis zu geben. Bei berechtigten Einwendungen kann der Bundesvorstand die Genehmigung durch die bundesweite Mitgliedsversammlung verlangen. Die Wahl von Ortsgruppe oder Regionalverband ist dem einzelnen Mitglied
unabhängig vom Wohnort freigestellt. Gleichfalls kann ein Mitglied
nur Mitglied des TransMann e.V. sein, ohne einer Regionalgruppe zugehörig
zu sein. Ortsgruppen sind die einzelnen Stammtische und Selbsthilfegruppen; diese können auch gemischte Gruppen sein (also Transmänner und Transfrauen). Sie können und sollen auch soziale Aktivitäten organisieren, die über diese hinausgehen. Inwieweit sie sich darüber hinaus engagieren, beispielsweise in Selbsthilfeverbänden, Lesben- und Schwulenzentren, Arbeitsgruppen etc oder als Beratungsstelle oder in der Öffentlichkeitsarbeit ist alleine der Entscheidung der Gruppe überlassen. Sie bekommen einen kleinen Teil der Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder, um anfallende Kosten zu decken. Dafür haben sie das Recht, von der Bundesgruppe Zuschüsse zu beantragen für regionale Aktivitäten, denen die Bundesarbeitsgruppe auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachkommen muß. Für die Gründung und Organisation einer Ortsgruppe ist es
zunächst ausreichend, wenn sie einen Sprecher bestimmt, der den Kontakt
zum TransMann e.V. hält. Wenn eine solche Gruppe in Gründung
ist, kann der TransMann e.V. auch zunächst einen Sprecher ermächtigen.
Dieser muß nach spätestens sechs Monaten von den Mitgliedern
der Gruppe bestätigt werden oder ein neuer Sprecher gewählt
werden. Auf jeden Fall aber muß der Verantwortliche für diese
Gruppe Mitglied des TransMann e.V. sein. Regionalverbände wirken in einer größeren Region (z.B. in einem Bundesland) und unterstützen die Tätigkeit der Ortsgruppen. Sie engagieren sich aktiv auch nach außen durch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Gruppen. Regionalverbände haben eine wesentlich weitgehendere Eigenständigkeit und auch Verantwortung. Finanziell wird dem Rechnung getragen, indem ihnen ein größerer Teil der Beiträge eines Mitglieds zustehen. Die Regionalverbände müssen sich eine eigene Struktur geben,
zumindest mit einem gewählten Vorstand, der gegenüber der Bundesarbeitsgruppe
sowie den Mitgliedern dieser Regionalgruppe rechenschaftspflichtig ist.
Die Mitglieder dieses Regionalverbands-Vorstands müssen Mitglieder
des TransMann e.V. sein. Alle Regionalgruppen, ebenso wie die Bundesarbeitsgruppe, sind gehalten, Kontakt zu und nach Möglichkeit Zusammenarbeit mit anderen Transgender-Gruppen sowie mit Ärzten, Krankenversicherungen usw. in ihrem Wirkungskreis zu suchen. Öffentlichkeitsarbeit und Informations- und Beratungsarbeit werden ebenfalls von allen Teilen des TransMann e.V. im Rahmen ihrer Möglichkeit geleistet. Jedem einzelnen Mitglied steht es frei zu wählen, ob und in welchem Umfang er in einer oder mehreren Gruppierung des TransMann e.V. mitarbeiten möchte. Die Mitglieder des TransMann e.V.s haben grundsätzlich aktives und passives Wahlrecht sowohl auf Orts- und Regional- als auch Bundesebene. Um vernünftige Entscheidungen treffen zu können, ist es aber auch die Pflicht der Gruppen(-vertreter), die Mitglieder zu informieren! Daneben steht es einzelnen Vereinen und Gruppen (Satzung §4.1)
frei, Mitglied des TransMann e.V. zu werden. Diese Gruppen sind nicht
Teil des TransMann e.V. über die normale Mitgliedschaft hinaus. Ebenso
haben sie nicht das Recht, als ein Teil des TransMann e.V. - und damit
unter dem Namen TransMann - zu firmieren. Sie erhalten auch keine Gelder
aus dem Mitgliedsbeiträgen des TransMann e.V
Verabschiedet auf der Mitgliedsversammlung am 7.7.2001 in Köln |
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